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17,50 Euro im Monat sind nicht viel, acht Milliarden Euro im Jahr schon.

© epd

Karlsruhe bestätigt Rundfunkbeitrag: Das Urteil zum Rundfunkbeitrag ist kein Grund zum Feiern

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, ihre Relevanz müssen die öffentlich-rechtlichen Sender selbst sichern. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Kurt Sagatz

Das Bundesverfassungsgericht kippt den doppelten Beitrag für Zweitwohnungen, hält aber ansonsten den 2013 eingeführten wohnungsbasierten Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Eine kleine Korrektur, aber sonst alles in Ordnung also? Mitnichten. An der Verdrossenheit vieler Beitragszahler wird das Urteil nichts ändern. Dies war auch nicht der Auftrag an das Bundesverfassungsgericht, der negativen Stimmung müssen vielmehr die Verantwortlichen der Sender und die Politik entgegenwirken.

Zuerst einmal: Dass Unbehagen der Beitragszahler macht sich nicht an den monatlich 17,50 Euro fest. Fußball-Fans geben für die Garantie auf alle Spiele und alle Tore seit langem einen deutlich höheren Betrag aus. Wer sich für Filme und Serien aus dem Kosmos der Streamingdienste begeistert, hat häufig mehrere Anbieter abonniert und liegt dann bei den Kosten ebenfalls über dem Rundfunkbeitrag.

Mit dem werden nicht nur die Hauptprogramme von ARD und ZDF, sondern viele weitere Sender wie ZDFneo, One, Phoenix, Kika oder anteilig 3sat und Arte finanziert, sowie die diversen ARD-Radiowellen und die Sender des Deutschlandradios. Erst in der Summe wird der Rundfunkbeitrag zum Ärgernis. Auf gut acht Milliarden Euro pro Jahr ist er inzwischen angewachsen.

Mit ihrem Urteil bleiben die Verfassungsrichter bei ihrer Linie. Ein weiteres Mal wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt, nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang der 1990er Jahre die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben hat. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Sender auch unter geänderten Bedingungen ihren Auftrag zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Hörfunk und Fernsehen erfüllen können. Dies wird nun fortgeführt, in dem das Gericht die Reform des Rundfunkbeitrags jetzt als verfassungskonform bestätigt.

Kein Freibrief für die Sender

Ein Freibrief für die Sender ist dies gleichwohl nicht: Denn Entwicklung heißt nicht Wildwuchs. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Universalmedium, das alle Bereiche abdecken muss. Darauf hat die Politik die Sender gerade mit dem geänderten Telemediengesetz verpflichtet. Im Internet müssen sich die Sender auf Bewegtbilder und Audiobeiträge konzentrieren, um anderen Medien wie Zeitschriften, Zeitungen nicht das Geschäft zu verderben.

Die Intendanten der Sender sind gut beraten, das Urteil nicht zu ausgelassen zu feiern. Es hält zwar trotz der Korrektur an den Grundsätzen der Finanzierung fest, dass heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass die Sender daraus weitere Forderungen ableiten können. Die Rundfunkkommission der Länder hat den Sendern bereits mitgeteilt, dass die von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgeschlagenen Sparanstrengungen nicht ausreichen. Diesen Druck muss die Politik aufrecht erhalten. Vorschlägen von Senderseite, den Beitrag automatisch per Inflationsausgleich zu erhöhen, ist zu widersprechen.

Das Urteil mag für Rechtssicherheit sorgen, zum Glätten der Wogen trägt es nicht bei. Denn ein finanziell abgesicherter öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der von der Bevölkerung abgelehnt wird, hilft wirklich niemanden.

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