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2013 wurde aus der GEZ-Zahlung der Rundfunkbeitrag.

© Arno Burgi/dpa

Gutachten des Europäischen Gerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht

Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs sieht den deutschen Rundfunkbeitrag in Übereinstimmung mit dem EU-Recht. Zuvor hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Wohnungspauschale für rechtens erklärt.

Nun können sich die deutschen Rundfunkpolitiker auch mit Blick auf Europa entspannen: Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen EU-Recht. Die 2013 geänderten Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, befand Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-492/17). Zudem sei es rechtens, dass die Rundfunkanstalten eigenständig säumige Zahlungen eintreiben und dafür nicht ordentliche Gerichte anrufen müssen. Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie seiner Argumentation jedoch. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Es will unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender eine unerlaubte Staatsbeihilfe darstellt und mit der Informationsfreiheit vereinbar ist. Zuvor hatten mehrere Beitragszahler gegen die Neuregelung geklagt, nach der der Beitrag pauschal, unabhängig von der Anzahl der genutzten Rundfunkgeräte, fällig wird.

Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages festgestellt. Der Beitrag sei im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar, lautete das Urteil der Verfassungsrichter. Das oberste Gericht beanstandete allerdings, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Sie würden für "den gleichen Vorteil mehrfach herangezogen", hieß es vom Gericht. Eine doppelte Belastung lasse sich auch nicht mit einer Verwaltungsvereinfachung oder der Verhinderung von Missbrauch begründen. Um vom doppelten Beitrag befreit zu werden, muss allerdings ein Antrag gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht legte dem Gesetzgeber zudem auf, den Rundfunkbeitrag bis Juni 2020 nachzubessern. (mit dpa)

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