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Immer größer. Das US-Unternehmen Netflix

© dpa

Filmförderung: Netflix muss zahlen

Netflix und andere Streaming-Anbieter müssen die Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz zahlen, auch wenn sie keinen Sitz in Deutschland haben. 

Der Videostreaming-Dienst Netflix ist mit einer grundsätzlichen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung gescheitert. Die Richter lehnten die Netflix-Klage als unzulässig ab, ohne zu prüfen, ob sie begründet ist. Netflix hatte sich gegen eine Neuregelung der Filmförderung gewehrt, nach der auch Videodienste ohne Sitz in Deutschland in die Filmförderung einzahlen müssen. Sie war 2014 beschlossen und 2016 von der EU-Kommission freigegeben worden.

Netflix startete 2014 in Deutschland und muss nun eine Abgabe auf den Umsatz entrichten, den der Dienst in dem Land mit Filmen in deutscher Sprache mit Länge von mehr als 58 Minuten erwirtschaftet. Im Gegenzug können auch Online-Videodienste Fördermittel erhalten. Die Abgabe muss rückwirkend ab 2014 gezahlt werden. Der US-Videodienst argumentierte, die Freigabe der Neuordnung durch die EU-Kommission beruhe auf falscher Auslegung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Außerdem verstoße sie gegen den freien Dienstleistungsverkehr sowie die Steuerbestimmungen der EU.

Netflix sei gleich vor das EU-Gericht gezogen, weil man vor einem nationalen Gericht die Regelung nicht grundsätzlich als Verstoß gegen EU-Recht anfechten könne. Netflix wolle nun die Gerichtsentscheidung analysieren. Der Dienst kündigte vor Kurzem mit „Die Welle“ seine dritte in Deutschland produzierte Serie an, nach „Dark“ und „Dogs of Berlin“.dpa

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