zum Hauptinhalt
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in diesem Sommer bereits rund 800 000 Menschen angeschrieben, um zu klären, ob sie beitragspflichtig sind.

© dpa

3,5 Millionen bekommen Post: Neue Prüfrunde in Sachen Beitragspflicht

Der Meldedatenabgleich läuft: Der Beitragsservice überprüft, ob alle den Rundfunkbeitrag bezahlen, die ihn bezahlen müssen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in diesem Sommer bereits rund 800 000 Menschen angeschrieben, um zu klären, ob sie beitragspflichtig sind. Bei den Angeschriebenen kann es sich um Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden, bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind oder die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Derzeit gleicht der Beitragsservice seinen Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter ab, um Hinweise darauf zu finden, wer beitragspflichtig ist, aber keinen Beitrag zahlt. Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres inzwischen fast komplett an den Beitragsservice geschickt. Der Abgleich der Daten kann noch einige Monate dauern. Die übrigen der voraussichtlich rund 3,5 Millionen Klärungsschreiben will der Beitragsservice bis Anfang 2019 verschicken. Im Frühjahr ist auch eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs angekündigt.

Freistellung für Zweitwohnungen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Juli hat auf den aktuellen Meldedatenabgleich keine Auswirkungen. Die Klärungsschreiben sollen wie zuvor geplant verschickt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen beim Rundfunkbeitrag nur einmal zahlen müssen. Der Beitragsservice arbeitet derzeit daran, einen Antrag zur Freistellung von Zweitwohnungen zur Verfügung zu stellen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags werde eine Freistellung rückwirkend zum 18. Juli erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Für die Zeit davor sei eine Freistellung außerdem für die Besitzer von Zweitwohnungen möglich, die in dieser Sache Widerspruch oder Klage eingereicht haben, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind. (dpa/Tsp)

Zur Startseite