zum Hauptinhalt

Kultur: "Zigeunerjuden"-Urteil: Die Beleidigung

Ja, wenn der der bayrische Republikaner den Michel Friedman eine "rasende Weißwurst" genannt hätte! Oder "Waschbrettkopf"!

Ja, wenn der der bayrische Republikaner den Michel Friedman eine "rasende Weißwurst" genannt hätte! Oder "Waschbrettkopf"! Da hätte er jetzt eine Menge Ärger. Beides ist verboten, dazu gibt es Urteile. Die Weißwurst-Injurie stammt aus der "taz" und richtete sich gegen den Rennrodler Schorsch Hackl, das Waschbrettwort war von Wiglaf Droste und richtete sich an die Adresse eines Feldjägers der Bundeswehr. Für den Waschbrettkopf musste Droste 2100 Mark Strafe zahlen. Dem bayrischen Republikaner hat es aber gefallen, den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden einen "Zigeunerjuden" zu nennen. Das Landgericht Kempten hat auf Freispruch erkannt, mit der - vorerst nur mündlichen - Begründung, dass "Jude" oder "Zigeuner" schließlich keine Schimpfwörter seien.

Die Schlitzohrigkeit dieser Begründung ist in den ersten Kommentaren nicht genügend gewürdigt worden. Es stimmt ja! Wo käme man hin, wenn "Jude" in den Kanon der deutschen Beschimpfungen aufgenommen würde? Der Richter hat sich, falls er nicht tatsächlich ein Dummkopf sein sollte, dumm gestellt. Ein Freund der Juden, dieser Kemptener Richter. Aus einem ähnlichen Geist der Freundlichkeit entstand auch das angenehme Wort "Schutzgebiete", das man früher für die Kolonien zu verwenden pflegte, oder die fürsorgliche "Schutzhaft", in der einst die deutschen Juden und andere gefährdete Subjekte vor dem Volkszorn in Sicherheit gebracht wurden. Diese spezielle Variante von Fürsorge ist schlimmer als jede offene Feindschaft.

Bei den Beleidigungen muss sich die Justiz auf ein Feld begeben, dass sie sonst mit gutem Grund meidet, nämlich auf das Gebiet der Absichten und der Gefühle. Es kommt auf die beleidigende Absicht des Täters an, und auf die verletzten Gefühle des Opfers. Der Urteilsspielraum ist groß, weil über alledem das Verfassungsprinzip der Kunst- und Meinungsfreiheit thront. Das gleiche Wort hat unterschiedliche Bedeutung, je nachdem, in welchem Milieu und in welchem Kontext es verwendet wird - als Frozzelei, als Satire, als gezielter Hieb. Im Bierzelt der Republikaner oder auf einer Premierenparty beim BE. Verschiedene Sprachen. Da hilft womöglich nur Linguistik. Jude ist kein Schimpfwort, stimmt. Den Kemptener Kammer-Vorsitzenden möchte der Verfasser dieser Zeilen ausdrücklich als "urteilende Weißwurst" bezeichnen, unter besonderer Betonung seiner Vorliebe für diese leckere Speise, die - gerade in Deutschland! - vor jeder Verächtlichmachung geschützt werden sollte. Wer von beiden klagt jetzt, die Wurst oder der Richter?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false