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Die Premiere von "Harry Potter und das verwunschene Kind" musste wegen der Pandemie abgesagt werden.

© Axel Heimken/dpa

Veranstaltungsausfälle durch die Pandemie: Die Kunden sollen kooperieren

Der Verband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft fordert eine Flexibilisierung der Regeln für die Rückerstattung von Tickets.

Rund 80000 geplante Veranstaltungen im Bereich des „Live Entertainment“ werden allein in Deutschland den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zum Opfer fallen. Das hat der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) für den Zeitraum März bis Mai errechnet. Das entspräche einem Verdienstausfall von rund 1,25 Milliarden Euro.

Die rund 450 Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich in dem Verband zusammengeschlossen haben, sind in den Genres Popmusik, Privattheater, Musical und Kabarett aktiv. Außerdem gehören Tourneeveranstalter und Künstleragenturen dazu. Viele von ihnen sehen sich akut in ihrer Existenz gefährdet. Darum regt der BDKV die Lockerung der üblichen Geschäftstbedingungen an – mit dem Ziel, auch die Kunden im Rahmen des Zumutbaren in die Abfederung der Verdienstausfälle einzubinden.
Eine Forderung lautet, dass ein Veranstalter die Möglichkeit erhalten sollte, eine ausgefallene Veranstaltung innerhalb von 365 Tagen nachzuholen. Erst wenn er dies nicht leisten kann, erhielten die Kartenkäufer einen Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Dies würde die Liquiditätslage der BDKV-Mitglieder deutlich entspannen.
Außerdem soll es möglich sein, dass statt einer Barauszahlung die Umwandlung des Tickets in einen Gutschein erfolgt. Das wäre vor allem für Anbieter mit sehr großen Kartenkontingenten wie den Musicalhäusern eine Hilfe. Allein die Firma „Mehr-BB Entertainment“, die am vergangenen Wochenende in Hamburg die deutschsprachige Erstaufführung des Harry-Potter-Theaterstücks herausbringen wollte, hatte im Vorfeld bereits 300<ET>000 Eintrittskarten für diese Produktion abgesetzt.

Betroffen ist einer der wichtigsten Wirtschaftsbereiche

Eine dritte vorgeschlagene Maßnahme betrifft die Bearbeitungszeit möglicher Erstattungsforderungen. Den Veranstaltern soll laut BDKV eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten ab Eingang der Forderung zugestanden werden. Schneller sei eine professionelle Bearbeitung personell derzeit nicht darstellbar. Einen staatlich finanzierten Nothilfefonds schließlich regt der Verband für jene Dienstleister aus dem Umfeld der Veranstaltungswirtschaft an, die von der Krise ebenso betroffen sind, also Auf- und Abbauhelfer, Licht- und Tontechniker, Bühnenarbeiter aber auch die Betreiber der Vorverkaufsstellen. In Frankreich hat die Regierung die „Live Entertainment“-Branche bereits als eine der drei am stärksten von der Pandemie betroffenen Wirtschaftsbereiche eingestuft. Das dürfte auch für Deutschland zutreffen.

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