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Gebühren für die Kreativen. Das Logo der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte.

© Marcus Brandt/dpa

Urteil zum Urheberrecht: Gericht: GEMA darf Gebühren nicht an Verlage ausschütten

Nach der VG Wort muss auch die GEMA, die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, Geld an die Kreativen zurückzahlen. Das Berliner Kammergericht urteilte in einem konkreten Fall, dass Tantiemen nicht teilweise an den Verlag gehen dürfen.

Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der GEMA gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Landesvorsitzenden der Piratenpartei Berlin und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht. Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die GEMA rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Der Piraten-Partei zufolge handelt es sich um einen Millionenbetrag.

Verlegeranteile zum Nachteil der Kreativen abziehen? Längst obsolet, argumentierten die Kläger

Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das Bundesgerichtshof-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort  vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der GEMA-Einnahmen.
Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die GEMA sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.
Die GEMA selbst möchte sich erst zur Gerichtsentscheidung äußern, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Die Piratenpartei, die die Klage unterstützt hatte, erklärte, das Urteil habe wesentliche Konsequenzen für die Zukunft und die Struktur der Verwertungsgesellschaft in Fragen der Transparenz und der fairen Verteilung. Der Bundesgerichtshof hatte in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die GEMA nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein, erst kürzlich hatte sich die Verwertungsgesellschaft überraschend mit Youtube hinsichtlich der lange gesperrten Verwendung von Musikvideos geeinigt. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. (dpa)

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