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Europas Dämonen. Falk Richters Stück "Fear" hatte 2015 an der Berliner Schaubühne Premiere.

© Arno Declair/dpa

Update

Rechtsstreit Schaubühne/Gabriele Kuby: Beide Seiten sehen sich bestätigt

Die Klägerin Gabriele Kuby sah sich durch das Revisionsurteil bestätigt, die Schaubühne sieht das anders: Die Klage wegen verletzter Persönlichkeitsrechte gegen Falk Richters Stück "Fear" sei überwiegend abgewiesen.

Eine endgültige Stellungnahme will die Schaubühne erst abgeben, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Aber bereits jetzt sieht sich die Schaubühne im Rechtsstreit um Falk Richters Stück "Fear" bestätigt. Das Kammergericht Berlin habe die Klage der katholisch-konservativen Publizistin Gabriele Kuby ("Die globale sexuelle Revolution") in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2018 "zum weit überwiegenden Teil abgewiesen", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche der Klägerin seien zurückgewiesen worden. Weder sei die Verwendung eines Portraitfotos der Klägerin als Maske und das Herausstechen der Augen aus der Maske beanstandet worden, noch die Passage, in der Kuby zusammen mit der AfD-Politikerin Beatrix Storch als katholische Fundamentalistin bezeichnet wird, die „einen Verein zur Re-Christianisierung des Abendlandes haben“.

Untersagt worden sei lediglich die ausschnittweise Verwendung einer Originalrede von Gabriele Kuby. Auch darf wie berichtet ein schmähender Teil eines Satzes, in dem eine Schauspielerin davon albträumt, in den Körper Kubys eingesperrt zu sein, nicht mehr verwendet werden.

Die Schaubühne teilt außerdem mit, dass der größte Teil der Kosten des Rechtsstreits von Kuby getragen werden müsse, auf die Schaubühne und Falk Richter fallen nur je 15,5 Prozent. Sobald die Urteilsbegründung vorliege, werde man entscheiden, ob das Theater weitere Rechtsmittel einlegt. Das Theater und der Regisseur zeigen sich davon überzeugt, dass sich die strittige Videoarbeit von Björn Melhus vollständig im Rahmen der Kunstfreiheit bewegt.

In dem Stück tauchen Bilder von Seehofer, Tschäpe, Le Pen und Beatrix von Storch auf

Aber auch Gabriele Kuby sieht sich durch das Revisions-Urteil bestätigt. Sie habe sich bei dem Rechtsstreit "in entscheidenden Punkten" durchgesetzt, teilte sie bereits vor zwei Tagen ihrerseits mit. Die von ihr mit einer Unterlassungsklage bedachten Schmähungen dürften nicht mehr erfolgen, etwa die diskriminierende Zuschreibung "Ich hetze gegen Juden". Auch hieß es seitens des Gerichts, sie als „verknitterte, ausgetrocknete düstere Seele“ zu bezeichnen, verletze ihre Menschenwürde

Die Publizistin Gabriele Kuby.
Die Publizistin Gabriele Kuby.

© obs/p-a

Falk Richters Stück "Fear" beschwört die Dämonen eines neuen, von Rechtskonservativen geprägten Europa und eines Deutschland im Lichte von Pegida und AfD. Es hatte im Oktober 2015 an der Schaubühne Premiere. Das Stück montiert unter anderem Fotos und Fernsehbilder von Pegida-Demos, rechtskonservativen Politikern und Rechtsradikalen,;Figuren von Marine Le Pen über Horst Seehofer bis Beate Zschäpe tauchen darin auf.

Zu dem Stück gehört eine Videoarbeit von Björn Melhus, in der Original-Auftritte unter anderem von Beatrix von Storch verwendet werden. Auch Gabriele Kuby wird in dem Stück in Ausschnitten zitiert. Die Publizistin strengte daraufhin eine Unterlassungsklage an, die sie in erster Instanz verlor und in der zweiten Instanz nun in Teilen gewann. Tsp (mit epd)

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