zum Hauptinhalt

Russlands Politik im Licht des Völkerrechts: Die Annexion der Krim ist rechtswidirg

Carolin Gornig zerpflückt die juristischen Scheinargumente des Machtpolitikers Putin.

Als der russische Präsident vor sechs Jahren die ukrainische Krim annektieren ließ, rechtfertigte er das vor der Duma mit großem Pathos: „Im Herzen und im Bewusstsein der Menschen war und bleibt die Krim ein untrennbarer Teil Russlands. Diese Überzeugung, die vor allem auf der Wahrheit und Gerechtigkeit basiert, wurde von Generation zu Generation übertragen.“

Im Laufe der Zeit lieferte der an der Leningrader Universität ausgebildete Jurist Wladimir Putin dann für den Angriff auf den Nachbarstaat Ukraine auch einige rechtliche Begründungen. Mit ihnen setzt sich Carolin Gornig in ihrer umfänglichen Analyse „Der Ukraine-Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht“ auseinander.

Rechtsgrundsätze - an der Krim darstellbar

Zweifellos gibt es nur wenige Konflikte, an denen sich die Theorie des Völkerrechts so umfassend abhandeln lässt, wie die russische Annexion der Krim im Frühjahr 2014. „Denn hier spielen die Regelungen über die Staatensukzession, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Gewaltverbot mit seinen Ausnahmen, das humanitäre Völkerrecht und die Materie der Wirtschaftssanktionen, aber auch die Grundsätze ex inuira ius non oritur und ex factis ius oritur eine maßgebliche Rolle“, schreibt die Autorin.

Am 11. März 2014 erklärte die Halbinsel Krim ihre Unabhängigkeit. Nur fünf Tage später wurde ein Referendum abgehalten, in dem laut Veranstalter bei einer Wahlbeteiligung von 83,1 Prozent aller Wahlberechtigten 96,7 Prozent für einen Anschluss an die Russische Föderation stimmten. Der wurde dann auch in einer alles und alle überrumpelnden Eile vollzogen, wie kürzlich eine entsprechende Änderung der russischen Verfassung.

Ausführlich klärt die Autorin in ihrer Arbeit zunächst die Grundfragen. Wann ist ein Staat ein Staat? Was bedeuten territoriale Integrität, Selbstbestimmungsrecht, Kriegsvölkerrecht und vieles mehr? Sodann folgt sie den Argumentationslinien Putins. So beschäftigt sie sich ausführlich mit dessen Behauptung, der Anschluss der Krim sei letztlich demokratischer gewesen als die deutsche Wiedervereinigung. Schließlich habe es ein Referendum gegeben.

Referendum ohne Bindwirkung

Gornig muss sich nicht einmal mit den selbst von einer russischen Institution eingestandenen „Verschönerungen“ des Ergebnisses befassen. Sie weist nach, dass schon das Referendum selbst ein Rechtsverstoß war: gegen die ukrainische Verfassung, zu der die Krim nach internationalen Vereinbarungen zweifelsfrei gehört.

Zudem war die neue Macht auf der Krim unter rechtswidrigen Umständen zustande gekommen, und die Abstimmungskampagne fand unter bewaffneter Aufsicht des russischen Militärs statt. Die Behörden waren nicht neutral, eine unabhängige internationale Beobachtung fand nicht statt, nicht alle Bürger hatten wirklich gleiche Chancen, und letztlich gab es überhaupt keine Wählerverzeichnisse. Kurz: Das „Referendum“ war ein Hohn auf alle rechtsstaatlichen Regeln.

Analog verfährt Gornig in den anderen Argumenten. Sie legt dar, warum die russische Bevölkerung kein Sezessionsrecht hatte und mithin Russland kein Recht auf Intervention. Auch Putins mehrmals vorgebrachter Hinweis auf den „Präzedenzfall Kosovo“ hält nach den Gegenargumenten Gornigs nicht stand: Anders als auf der Krim gab es im Kosovo jahrelange schwere Menschenrechtsverletzungen des Milosevic-Regimes, und die Forderung nach Selbstbestimmung existierte auf dem Amselfeld „unabhängig vom Zwang eines Drittstaates“.

Systematische Analyse

Das alles ist in den letzten Jahren schon von vielen Autoren beschrieben worden, doch nicht so systematisch und bis in die Details ausdifferenziert. Am Ende zieht Gornig ein Fazit, das außerhalb Russlands nur noch bei Rechten und radikalen Linken strittig ist: Russland hat bei der Annexion der Krim in vielfacher Weise das Völkerrecht gebrochen.

Die Ukraine hat also gute Gründe, Russland zu verklagen. In einigen Fällen ist das auch bereits geschehen. Doch Gornig macht deutlich, worin das Kernproblem besteht. Russland, das so gern vehement auf der Einhaltung des Völkerrechts besteht, wenn es seine nationalen Interessen verletzt sieht, hat sich selbst in den letzten Jahren Schritt für Schritt in zentralen Fragen von internationaler Rechtsprechung selbst freigestellt.

Putin schert sich nicht ums Recht

Moskau hat hat nie die Erklärung unterzeichnet, sich den Urteilen des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag fügen zu wollen, und es hat seine Mitgliedschaft im Internationalen Strafgerichtshof 2016 widerrufen. Das russische Verfassungsgericht legte fest, dass Russland nur diejenigen Urteile des Internationalen Menschenrechtsgerichtshofes akzeptieren müsse, die nicht im Widerspruch zur russischen Verfassung stehen.

Die Analyse von Carolin Gornik ist eine eindringliche Antwort an jene deutschen Politiker und Publizisten, die im Namen einer angeblich „neuen Ostpolitik“ das Geschäft Putins betreiben und dafür plädieren, die völkerrechtswidrige Annexion der Krim endlich unter den Teppich zu kehren.

Carolin Gornig: Der Ukraine-Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2020 (Schriften zum Völkerrecht, Bd. 239). 533 S., 109,90 €.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false