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Literatur: In Treue fest

Von Hitler zu Adenauer: Jürgen Bevers widmet sich der Karriere des fähigen Beamten Hans Globke

Wer weiß noch, wer Hans Globke war? Ein „unbedeutender Mann“, wie der „Spiegel“ 1961 schrieb? Aber nein, das war die pure Ironie. Der katholische Verwaltungsjurist Hans Maria Globke, geboren 1898 und gestorben 1973, war unter zwei deutschen Kanzlern ein Mann von Einfluss und Bedeutung: Ministerialrat unter Adolf Hitler, Staatssekretär im Kanzleramt unter Konrad Adenauer. Im Dienst des nationalsozialistischen Innenministers Frick verfasste er 1936 den ersten amtlichen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen, im Bonner Kanzleramt zumeist vertrauliche Briefe und Aktennotizen. Für Jürgen Bevers, der 2008 einen Film über Globke drehte, war er „der zweitmächtigste Mann der Republik“ und „ein immer wiederkehrendes Ärgernis der Adenauer-Ära“.

Als solches kehrt er noch einmal zurück in Bevers’ Buch, das aus den Recherchen zu dem Film entstanden ist. Geändert hat sich dabei der historische Abstand, nicht die strittigen und unstrittigen Tatsachen des unaufhaltsamen Aufstiegs eines Beamten, den seine Dienstherren – nur darin übereinstimmend – einen ihrer fähigsten und tüchtigsten nannten. Das war wörtlich Wilhelm Fricks Beurteilung bei Globkes Beförderung zum Ministerialrat; Adenauer urteilte über seinen Staatssekretär, er „wüsste keinen, den ich an Globkes Stelle setzen könnte“. Tatsächlich ist Globke erst 1963 mit seinem Chef aus dem Amt geschieden. Kein Streit um seine Person hat ihn und den Kanzler angefochten, egal ob in der westdeutschen Presse oder in Ostberlin, wo man ihm in Abwesenheit den Prozess machte. Nur wieder der „Spiegel“ wollte 1960 wissen, Globke habe einem Vertreter des Widerstandskampfes erwidert, sie beide seien Christen „und wir wissen, dass wir zuweilen gefehlt haben“.

Wusste er das wirklich? Im Nürnberger Prozess, bei dem er gegen seinen einstigen Dienstherrn Frick in Sachen Euthanasie aussagte, wollte er sich an Einzelheiten seines Kommentars nicht mehr erinnern; er habe ihn „seit vielen Jahren nicht mehr gelesen“. Umso genauer erinnerte er sich, dass er sich der Vereidigung auf Hitler dadurch entzogen habe, dass er in eine Nische getreten sei. Unterschrieben hat er den Amtseid, er werde „dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein“, dennoch. Und auch seine Mitwirkung an den Ausführungsbestimmungen der Rassengesetze, die er 1948 bestritten hatte, musste er später einräumen. Dem NDR sagte er 1961, er habe dies nur „vorübergehend“ getan, um eine von Hitlers Stellvertreter gewünschte Verschärfung „mithilfe anderer Beamter zu unterbinden“. Das war die Standarderklärung aller, die angeblich nur im Dienst geblieben waren, um Schlimmeres zu verhüten.

Allerdings gibt es keinen Zweifel, dass er dienstliche Informationen unter Gefahr für sich selbst an kirchliche Kreise weitergab. Das war sogar Hitlers Adlatus Martin Bormann bekannt, der aktenkundig von seiner „Verbindung zu führenden Männern der früheren Zentrumspartei“ wusste. Aus diesem Grund lehnte er Globkes Aufnahme in die NSDAP ab, die dieser 1941 beantragt hatte. So konnte Globke zu seiner Entlastung stets darauf hinweisen, kein Parteimitglied gewesen zu sein; früher hatte er der katholischen Zentrumspartei angehört. Eine aktive Rolle im Widerstand des 20.Juli, die er sich gern – zum Beispiel von Hans Bernd Gisevius – nachsagen ließ, ist dokumentarisch genauso wenig belegt wie ein angeblicher Versuch der Gestapo, ihn in den letzten Kriegstagen zu verhaften. Tatsächlich verhaftet wurde er im August 1945 von den Alliierten – als Nr. 101 auf einer Liste gesuchter Kriegsverbrecher. Von diesem Verdacht gereinigt hat ihn ein alter Bekannter aus Weimarer Tagen, der stellvertretende Hauptankläger in Nürnberg, Robert Kempner, der sich seiner als Zeugen der Anklage bediente. Aber auch ihm wich Globke zum Thema seines Kommentars zu den Rassegesetzen aus.

Seinem neuen Dienstherrn in Bonn kam es darauf nicht an. Auf die Anfrage des Berliner Autors Reinhard Strecker, der 1961 ein umstrittenes – nach einem Vergleich nicht wieder aufgelegtes – Buch über Globke verfasste, erklärte die Bundesregierung, gar keine NS-Akten über ihn zu besitzen. Die fanden sich dann in Polen, der Slowakei und der DDR, so dass sich Globke zu einer 67-seitigen Einlassung auf Streckers Buch gezwungen sah. Sein Kanzler zog es vor, hinter den Kulissen für ihn zu wirken. Reinhard Strecker will wissen, dass die Bundesregierung dem Verlag – einer Firma der Bertelsmann-Gruppe – gedroht habe, künftig keine seiner Bücher mehr für amtliche Stellen anzukaufen. Auch fand sich in Globkes Nachlass ein – nicht abgesandter – Briefentwurf Adenauers mit der Bitte an den hessischen Ministerpräsidenten, Ermittlungen des Hessischen Generalstaatsanwalts gegen Globke an die Staatsanwaltschaft Bonn abzugeben. Der Brief hatte sich erübrigt, nachdem sich die Staatsanwaltschaften darauf schon verständigt hatten; in Bonn wurde das Verfahren eingestellt.

Adenauer muss gewusst haben, was er an Globke hatte und nicht hatte. Noch 1949 hatte er von der Berufung Globkes als Staatssekretär vorläufig, „aber sehr ungern Abstand genommen, weil er, der nicht PG war, an dem bekannten Kommentar mitgearbeitet hatte und wir bei der Ernennung von Staatssekretären sorgsam darauf achten müssen, dass wir nicht irgendwelchen Angriffen dadurch Material geben“. Adenauer war sich bewusst, dass die amerikanischen Besatzungsbehörden Zweifel an Globke hatten; Bevers zitiert dazu aus Akten der CIA, darunter die Einschätzung des Berliner CIA-Chefs Peter Sichel: „Es war für Adenauer das sine qua non, dass er Globke halten wollte und unter allen Umständen verwenden wollte. Die Frage war, ob wir Adenauer weiter als Kanzler wollten, und das wollten wir. Deshalb mussten wir nachgeben. Aber schön fand ich es nie, und richtig fand ich es auch nie.“

Das sieht auch Bevers so, wenn er trotz neuer Erkenntnisse kein justitiables Urteil in Sachen Globke findet. In seinem Nachwort nennt er ihn dennoch einen „Schreibtischtäter“, den Kommentar zu den Rassegesetzen „perfide“. Es ist eine Anspielung auf den Wahlspruch von Globkes Studentenverbindung „In fide firmitas“, in Treue fest. Wem auch immer.

– Jürgen Bevers:

Der Mann hinter

Adenauer. Hans

Globkes Aufstieg

vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz

der Bonner Republik. Ch. Links Verlag,

Berlin 2009.

240 Seiten, 19,90 Euro.

Hannes Schwenger

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