zum Hauptinhalt
Hans (Franz Rogowski) kommt nach dem Krieg aus dem Konzentrationslager direkt in ein deutsches Gefängnis.

© Piffl Medien

„Große Freiheit“ über den Paragrafen 175: Das unrühmlichste Kapitel der Bundesrepublik

Bis in die Neunziger stellte der Paragraf 175 schwule Handlungen unter Strafe. Das Drama „Große Freiheit“ erzählt von einer Männerfreundschaft im Gefängnis.

Von Andreas Busche

Im Gefängnishof ist die Rangordnung festgelegt. „Die 175er stehen da drüben,“ meint einer der Insassen mit drohendem Unterton. Aber Hans kennt seinen Platz längst, fast sein ganzes Leben hat er in Gefangenschaft verbracht; erst unter den Nationalsozialisten, nach dem Ende des Krieges unter den Alliierten, dann in der Bundesrepublik.

Seine Überlebenstechnik: sich Freiräume nehmen, wo immer es geht – ob im Gefängnis oder draußen. Freiheit ist ein großes Wort, aber für Hans (Franz Rogowski) erscheint es unerreichbar. „Ich war mein ganzes Leben auf der Flucht“, sagt er in Sebastian Meises „Große Freiheit“ zu seinem Zellennachbarn Viktor (Georg Friedrich), der nach einem Mord aus Eifersucht lebenslänglich sitzt. Hans’ Verbrechen besteht lediglich darin, dass er Männer liebt.

„175er“ war in der Bundesrepublik lange Zeit die Bezeichnung für homosexuelle Männer – nach dem Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs. Ein Relikt der Kaiserzeit, von den Nationalsozialisten später instrumentalisiert für ihre „Säuberungspolitik“. Ein Kernsatz lautete: „Widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“

Nach dem Ende des NS-Regimes wendete der Alliierte Kontrollrat den Paragrafen in weiten Zügen in den westlichen Besatzungszonen an, 1949 wurde „175“ in die Rechtsordnung der Bundesrepublik übernommen. Der Bundesgerichtshof wollte keinen Verstoß gegen die Grundrechte erkennen, im Gegenteil: Selbst die nationalsozialistische Auslegung von „Unzucht“ als nicht ausschließlich körperliche Handlung hatte weiter Bestand; lediglich das Wort „widernatürlich“ wurde gestrichen. Bis 1962 stieg die Zahl der Verurteilungen nach Paragraf 175 kontinuierlich an. Erst 1994 wurde er abgeschafft.

Der österreichische Regisseur Sebastian Meise erzählt in seinem zweiten Spielfilm die Erfahrung der Verfolgung als Geschichte einer Kontinuität. Nach Kriegsende muss Hans in einer Näherei die Abzeichen von den SS-Uniformen entfernen. Ich kann beim besten Willen kein Hakenkreuz entdecken. Zwei amerikanische Soldaten holen ihn aus einem deutschen Gefängnis ab, die letzten vier Monate seiner Haftstrafe verbüßt er unter Aufsicht der Alliierten. Aber er hat schon Schlimmeres erlebt: Hans ist ein Überlebender der Konzentrationslager.

Erst 1968 wird der Paragraf reformiert

Die Entscheidung, „Große Freiheit“ als Gefängnisfilm zu erzählen, ist nur konsequent. Meise, der mit Thomas Reider auch am Drehbuch geschrieben hat, gewährt seinen Figuren Autonomie in einer elegant verwobenen Erzählstruktur, die beiläufig eine deutsche Zeitgeschichte nachzeichnet. Es gibt allenfalls Momente von Freiheit: Als Viktor die KZ-Tätowierung auf Hans’ Arm entdeckt, bietet er seinem neuen Zellennachbarn an, die Zahlen mit einer Mischung aus Kohlestaub und Speichel zu überstechen.

Auch der Mörder will anfangs mit dem Schwulen nichts zu tun haben, doch die räumliche Nähe auf ein paar Quadratmetern verbindet. Über einen Zeitraum von zwanzig Jahren kreuzen sich ihre Wege, an den Umständen ändert sich wenig: Wenn Hans wieder mal ins Gefängnis wandert, ist Viktor immer noch da. Nur ihre unterschiedlichen Vorstellungen von Freiheit verschieben sich mit jeder Begegnung ein wenig. 1945. 1957. 1968, dem Jahr vor der ersten Novellierung von Paragraf 175.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Meise und Reider erzählen eine Männerfreundschaft, die an den Hindernissen – mal Gucklöcher, mal Zellentüren – wächst. Die totalitäre Gefängnisarchitektur, abgeleitet von Jeremy Benthams Idee des „Panopticons“, lässt keine Privatsphäre zu. Umso bewundernswerter, wie Kamerafrau Crystel Fournier in dieser räumlichen Beschränkung, oft mit nicht viel mehr als Blickwinkeln und Schattenspielen (einmal glimmen nur zwei Zigaretten im Dunkeln), ein Gefühl von Intimität herstellt.

Mit Rogowski und Friedrich, zwei der beredtetsten Schweiger im deutschsprachigen Kino, haben der Regisseur und sein Autor allerdings auch zwei Darsteller gefunden, die dieses Drama (aus ganz unterschiedlichen Gründen) verhinderter Männlichkeit ohne ein Wort zu viel verkörpern. Nach dem Tod von Hans’ großer Liebe Oskar (Thomas Prenn) versucht Viktor seinen Freund zu trösten.

Ihre innige Umarmung im Gefängnishof, zwischen Schmerzensschrei und Liebkosung, unter den Stockschlägen der Wärter, während sich Viktor zum Schutz über den wimmernden Hans wirft, hätte unter einer weniger diskreten Regie leicht zu einer Szene melodramatischer Katharsis geraten können. Selbst Nils Petter Molværs gestopfte Trompetensoli kommen nie als Gefühlssubstitut zum Einsatz, sie fungieren als melancholische Vorahnung einer neuen, vielleicht auch freieren Zeit.

Verwandtschaft von Kontrolle und Voyeurismus

Es zeugt von Meises Souveränität, dass er das Thema seines Films nie über seine Protagonisten stellt. Nur einmal ist das Titelbild des „Spiegel“ aus dem Mai 1969 zu sehen, das die Reform des Paragrafen ankündigte. Es gäbe noch so viel mehr über die skandalös lange Geschichte von „175“ zu sagen; etwa dass 1994, im wiedervereinigten Deutschland, immer noch 44 Menschen wegen eines Nazi-Gesetzes verurteilt wurden. Oder dass die wenigsten der fast 70.000 Verurteilten das seit 2017 rechtskräftige Entschädigungsgesetz in Anspruch nehmen können. Doch Meise muss gar nicht auf historische Faktizität pochen, seine Geschichte steht für sich.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

In den klügsten Momenten findet „Große Freiheit“ mediale Bilder für den Gegensatz von staatlicher Kontrolle und Privatsphäre. Am Anfang muss sich Hans vor Gericht polizeiliche Überwachungsaufnahmen durch einen falschen Spiegel in einer „Klappe“, einer als Schwulentreff bekannten öffentlichen Toilette, ansehen. Die Verwandtschaft von Kontrolle und Voyeurismus ist in diesen „offiziellen“ Bilder schon festgeschrieben. Hans’ Erinnerungen an Oskar evoziert Meise wiederum in Super8-Aufnahmen eines sommerlichen Badeausflugs. Oskar äußert dabei aus dem Off die Sorge, das Filmlabor könnte sie an die Polizei verraten.

Dass sich die Freiheit selbst in den intimen Momenten als trügerisch entpuppt, zieht sich als Motiv durch Meises Film. Große Freiheit heißt auch der Schwulenclub, in den es Hans nach seiner Entlassung zieht: Auf der Bühne spielt der Freejazz-Berserker Peter Brötzmann gerade ein infernalisches Solo. Die radikale Freiheit, die da aus den Boxen bis in die Darkrooms im Keller dröhnt, überfordert. Für einen wie Hans, der das Leben fast ausschließlich aus Gefängniszellen kennt, kann sie eine Zumutung darstellen. „Ich bin jetzt legal“, sagt er am Ende zu Viktor. Aber legal bedeutet noch lange nicht frei. (Ab Donnerstag in den Kinos)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false