zum Hauptinhalt
Musikproduzent Moses Pelham vor Gericht.

© Uli Deck/dpa

Erste Einschätzung, finales Urteil folgt: BGH gibt im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham Richtung vor

Seit Jahrzehnten wird darüber gestritten, ob Pelham ein Sample von Kraftwerk nutzen durfte. Das BGH gab seine Position bekannt. Eine weitere Verhandlung folgt.

Im jahrzehntelangen Musiker-Streit um die Rechte an einem Rhythmus von zwei Sekunden rückt die finale Entscheidung näher.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshof Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) durfte der Produzent Moses Pelham die Sequenz 1997 ohne zu fragen aus einem älteren Titel der Elektropop-Pioniere Kraftwerk kopieren und unter einen Song mit der Sängerin Sabrina Setlur legen.

Seit Dezember 2002 schließe eine EU-Richtlinie eine solche Nutzung aber aus, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Donnerstag. (Az. I ZR 115/16)

[Alle wichtigen Updates finden Sie im kostenlosen Tagesspiegel-Newsletter "Fragen des Tages". Dort gibt es die wichtigsten Nachrichten, Leseempfehlungen und Debatten. Zur Anmeldung geht es hier.]

Allerdings ist unbekannt, ob nach diesem Zeitpunkt überhaupt noch Tonträger mit dem Setlur-Song hergestellt wurden. Auch andere offene Fragen müssen noch geklärt werden. Deshalb muss der Fall nun ein weiteres Mal am Oberlandesgericht Hamburg verhandelt werden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false