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Lesen im digitalen Zeitalter. Ein E-Book-Reader.

© Ole Spata/dpa

Ein Sieg für die digitale Presse: Bundestag beschließt ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books

Bisher mussten digitale Presseangebote die volle Mehrwertsteuer zahlen - im Gegensatz zu Printprodukten. Der Bundestag hat nun eine Änderung beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books, digitale Zeitungen und Periodika beschlossen.

Nach dieser Änderung werden digitale Presseangebote nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer entrichten müssen, statt wie zuvor üblich die vollen 19 Prozent. Für gedrückte Bücher gilt dieser ermäßigte Steuersatz schon länger.

Die Regelung für E-Books war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage seit langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres die Angleichung möglich gemacht.

Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die Mehrwertsteuerermäßigung sei ein wichtiger Beitrag zur Medienvielfalt, so die CDU-Politikerin: “Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar.“ Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates. (tsp)

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