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Alles geht seine Bahnen. Transportkisten mit Kunstgegenständen in der Bonner Bundeskunsthalle.

© Oliver Berg/dpa

Bilanz nach zwei Jahren: Die Panik vor dem Kulturgutschutzgesetz war ungerechtfertigt

Mit dem KGSG sahen einige das Ende des Kunsthandels kommen, zu bürokratisch sei es. Seit über zwei Jahren ist es nun in Kraft. Die Bilanz fällt ernüchternd aus.

Vor zweieinhalb Jahren trat das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) in Kraft. Vorausgegangen waren heftige Proteste seitens der Kunsthändler, der Sammler und ihrer Verbände. Zu bürokratisch, zu aufwendig, ein abschreckendes Beispiel von Regulierungswut, so lauteten die Vorwürfe. Das Ende des deutschen Kunsthandels wurde beschworen.

Nun hat die Behörde der Kulturstaatsministerin, wie bei der Verabschiedung des Gesetzes zugestanden, nach zwei Jahren ihren ersten Erfahrungsbericht vorgelegt. Tenor: alles halb so schlimm. In der Tat sind die „Fallzahlen“ im Bereich der Ausfuhrgenehmigungen in den EU-Binnenmarkt – diese Vorschrift rief den heftigsten Widerstand hervor – mit 1883 nicht mal halb so hoch ausgefallen wie die als geschönt kritisierte BKM-Prognose. Es werden vermehrt Dauergenehmigungen beantragt, 482 waren es von privater Seite und 280 von öffentlichen Einrichtungen. Dauergenehmigungen werden für längstens fünf Jahre erteilt, so dass die jährlichen Zahlen zwar schwanken, doch in etwa auf diesem Niveau verharren werden.

Kunsthandel hält sich an neue Vorschriften

Der Bericht sieht „deutlich gestiegenen Antragszahlen aus dem Bereich insbesondere des gewerblichen Kunsthandels“ und führt dies auf „eine erhöhte allgemeine Sensibilisierung auch für die bereits bestehenden Ausfuhrgenehmigungen und einem damit einhergehenden, verstärkt rechtskonformen Verhalten“ zurück. Will sagen: Der Kunsthandel hält sich nach Einschätzung des BKM nunmehr an Vorschriften, die er bis dato nicht so recht beachtet hatte.

Die Kunstsammler hatten sich am meisten vor der Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts gefürchtet. Angeblich wurden daraufhin Milliardenwerte ins Ausland verbracht. Belege dafür hat es nie gegeben. Es wäre auch überflüssig gewesen: Lediglich sechs Verfahren sind bislang durchgeführt worden. Zu erwarten sei zwar, räumt der Bericht ein, „dass die Eintragungszahlen nach der administrativen Initialisierungsphase künftig wieder etwas ansteigen werden“, jedoch nicht über das frühere Niveau „von knapp zehn vollzogenen Eintragungen pro Jahr“.

Bürokratischer Aufwand ist tatsächlich gestiegen

Viel Lärm um nichts? Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel sieht das naturgemäß anders. Das KSGS habe „zu einem erheblichen Mehraufwand für Sammler und Handel geführt, der in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen steht“, heißt es in einer Stellungnahme zum Bericht. Interessant ist dabei die Schlussfolgerung, die aus den niedrigen Eintragungszahlen national wertvollen Kulturguts gezogen wird: „Das Gesetz hat also den Schutz nationalen Kulturguts durch Listung nicht verbessert.“ Als ob das je das Anliegen der Verbände gewesen wäre!

Handfester ist der Verweis auf bürokratischen Mehraufwand. Beklagt wird der Herkunftsnachweis für einzuführende Kulturgüter. Nunmehr müsse der Händler „für jedes einzelne Stück Unterlagen bei sich führen, die die legale Ausfuhr aus dem Herkunftsland belegen“. Das sei in vielen Fällen – etwa wenn ein Objekt sich bereits seit Jahrzehnten in Europa befindet – „nahezu unmöglich“. Zur Zielsetzung des Gesetzes, die illegale Einfuhr von Raubgut zu unterbinden, äußern sich die Verbände leider nicht.

Es sieht so aus, als ob die befürchteten Katastrophen ausgeblieben und die Anlaufschwierigkeiten behoben seien. Das ist die übliche Bilanz nach Einführung neuer Verfahren – und alles andere als Anlass zu Panik.

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