zum Hauptinhalt
Drei Raubkunst-Bronzen aus dem Land Benin in Westafrika. Sie waren bisher im Museum für Kunst und Gewerbe (MKG) in einer Vitrine ausgestellt.

© Daniel Bockwoldt

Beschluss der Kulturminister: Deutschland will koloniales Erbe erforschen

Bund und Länder legen ein Eckpunktpapier vor: Demnach sollen Museen zunächst die Herkunft kolonialer Kulturgüter in ihren Sammlungen erforschen.

Bund und Länder haben sich auf dem Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialem Erbe verständigt. Vorrang bei der Aufarbeitung des Sammlungsgutes soll den menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten zukommen, heißt es in einer am Mittwoch in Berlin verabschiedeten gemeinsamen Eckpunktepapier der Kulturminister. Bei den Kulturgütern sei angesichts der hohen Zahl eine Priorisierung notwendig. Besonders relevant seien aufgrund ihrer Erwerbungsumstände diejenigen Kulturgüter, die im Rahmen formaler Kolonialherrschaften des Deutschen Reiches aus ihren Gesellschaften entfernt und nach Deutschland verbracht wurden, sowie Kulturgüter aus anderen Kolonialherrschaften, für die Rückgabeersuchen vorliegen.

Die Einrichtungen in Deutschland, welche Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren, werden aufgefordert, ihre Bestände zu erforschen. Rückführungsersuchen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sollen zeitnah bearbeitet werden. Gleichzeitig werden Museen und andere Sammlungseinrichtungen aufgerufen, selbstständig und proaktiv Sammlungsgut zu identifizieren, für das eine Rückführung infrage kommt, auch ohne dass ein Rückführungsersuchen vorliegt.

Deutliches Bekenntnis

Das gemeinsame Eckepunktepapier ist nach Worten von Hamburgs Kulturminister Carsten Brosda (SPD) der Auftakt einer Diskussion, die auch mit den Herkunftsstaaten und deren Zivilgesellschaften weitergeführt werden soll. „Das was jetzt schon geht, soll getan werden, und parallel soll es weitere Klärungsprozesse geben“, sagte Brosda. Die Erklärung schaffe politische Sicherheit und sei ein „deutliches Bekenntnis des Staates“, mit dem Thema transparent umzugehen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sprach von einer Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands für sein koloniales Erbe. Mit den Herkunftsstaaten und -gesellschaften werde ein Dialog der Partnerschaft und Würde angestrebt. Nach Angaben von Brosda muss man in den deutschen Sammlungen von mehreren Millionen Objekten ausgehen, die „jetzt angesehen werden müssen“, um ihre Herkunft und ihren Erwerb zu klären. Allein das Ethnografische Museum im Hamburg habe mehr als eine Viertelmillion dieser Exponate in seinen Beständen.

Kunst als Gradmesser gesellschaftlicher Freiheit

Die neue Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat zudem in einer weiteren Erklärung die Wichtigkeit kultureller und künstlerischer Freiheit betont. Die Freiheit der Kunst sei ein Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit, heißt es darin. Die Länder bekennen sich dazu, diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen. Sie erachten es als die Aufgabe ihrer förder-, struktur- und ordnungspolitischen Initiativen, Räume zur Ausübung dieser Freiheiten zu sichern und - womöglich - zu erweitern.

In der Erklärung sichern die Kulturminister zu, Initiativen von Künstlerinnen, Künstlern, Verbänden und Kultureinrichtungen, die die Bewahrung kultureller Freiheit und Vielfalt zum Gegenstand haben, zu unterstützen. Nach übereinstimmender Auffassung der Kulturministerkonferenz besteht kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlich finanzierter Einrichtungen, wenn die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten Gegenstand der Aktivitäten sei. Kultureinrichtungen sei die Möglichkeit zu sichern, sich zu gesellschaftlichen oder politischen Problemlagen zu äußern und auch kritisch Stellung zu beziehen.

Zur Startseite