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Die 29 Jahre alte Angeklagte steht im Landgericht neben ihrem Verteidiger Oliver Wintz auf der Anklagebank.

© dpa/Marius Becker

Zweijähriger starb qualvoll: Mutter ließ Anklage zufolge ihr Kind „bewusst“ verdursten

Eine Mutter steht wegen Totschlag durch Unterlassen vor Gericht. Der Staatsanwältin zufolge habe sie ihren Sohn „böswillig“ vernachlässigt.

Eine Mutter muss sich seit Montag vor Gericht verantworten, weil sie ihr zwei Jahre altes Kind laut Anklage bewusst verdursten ließ. Die 29-Jährige habe ihren kleinen Sohn „böswillig“ vernachlässigt, sagte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Mönchengladbach. Der Angeklagten wird unter anderem Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen.

Am ersten Verhandlungstag schwieg die Mutter und hörte der Anklage äußerlich gefasst zu. Ab und zu blickte sie durch den Raum und holte tief Luft. Eine kleine Spange verhinderte, dass ihr die Haare ins Gesicht fielen. Die Frau will sich nach Angaben ihres Verteidigers im Verlauf des Prozesses zu ihrer Person und dem Tatvorwurf äußern.

Staatsanwältin: Tod des Zweijährigen in Kauf genommen

Am 14. April vergangenen Jahres habe die Mutter dem kleinen Jungen noch zu essen und zu trinken gegeben und ihn in sein Kinderbett in der Wohnung in Grevenbroich am Niederrhein gelegt. Dann habe sie einen Heizlüfter auf hohe Stufe eingestellt und so hingestellt, dass er auf das Bett gerichtet war. „Bewusst und gewollt“ habe sie dann nahezu zwei Tage nicht nach dem Kind geschaut und dadurch den Tod des Zweijährigen in Kauf genommen, sagte die Staatsanwältin.

Als sie am 16. April wieder nach ihrem Sohn geschaut habe, sei kein Leben mehr in dem Kind gewesen. Die von ihr alarmierten Rettungskräfte hätten nur noch den Tod des kleinen Jungen feststellen können. Laut Rechtsmedizin ist der Zweijährige aufgrund von Flüssigkeitsmangel in Verbindung mit erheblicher Hitzeeinwirkung gestorben.

Die Staatsanwältin verwies im Landgericht auf frühere Angaben der Angeklagten bei der Polizei. Demnach befand sich die Mutter in einer „Überforderungssituation aus verschieden Gründen“. Einer davon sei gewesen, dass sie krank gewesen sei.

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Die Angeklagte lebte den Angaben zufolge mit ihrem Ehemann, dem Vater des Kindes, in der gemeinsamen Wohnung in Grevenbroich. Sie habe außerdem eine ältere Tochter. Diese lebe jetzt in einer Pflegefamilie. Der Ehemann der Angeklagten sei anfangs auch beschuldigt worden, Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass er nicht an der Tat beteiligt gewesen sei.

Am ersten Verhandlungstag wurde auch eine psychologische Gutachterin als Zeugin gehört. Sie machte Angaben zu der Biografie der Angeklagten. Demnach hat die Frau während ihrer Kindheit und Jugend bei ihrer Mutter gelebt, die „vier bis fünf Mal“ geheiratet habe und deswegen mit ihrer Tochter oft umgezogen sei. Sie hätten unter anderem in Berlin, in Bayern und an der Nordsee gewohnt. Später sei die Angeklagte mit ihrem jetzigen Ehemann und der gemeinsamen Tochter zur Geburt des Kindes nach Grevenbroich gezogen. (dpa)

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