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Boris Becker mit Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro auf dem Weg zum Southwark Crown Court, wo heute sein Strafmaß verkündet wird.

© REUTERS/Toby Melville

Tennis-Legende erfährt heute Strafmaß: Boris Becker wäre nicht der erste Sport-Star hinter Gittern

Wegen Insolvenzverschleppung wurde Becker in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen, nun droht Haft. Vor ihm mussten schon andere Prominente ins Gefängnis.

Am Southwark Crown Court in London wird heute über die Zukunft von Boris Becker entschieden. Die Tennis-Legende steht wegen Insolvenzverschleppung vor Gericht. Vor drei Wochen war er bereits in vier der ursprünglich 24 Anklagepunkte schuldig gesprochen. Britischen Medien zufolge drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft – die gleich im Anschluss an die Verhandlung beginnen könnten. Er kann allerdings noch Rechtsmittel einlegen – sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß. Der 54-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten.

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1985 wurde Boris Becker zur internationalen Tennislegende, als er im Alter von nur 17 Jahren als erster Deutscher und jüngster Spieler aller Zeiten überraschend das Wimbledon-Finale gewann. In Folge avancierte Tennis in Deutschland zum beliebtesten Sport nach dem Fußball. Im Laufe seiner Karriere gewann Becker zahlreiche Titel und wurde mehrfach zum Sportler des Jahres gewählt. 

Steuerhinterziehung, Insolvenzverfahren, Vermögensdelikte

Trotz seiner erfolgreichen Karriere hat der 54-Jährige seit Jahren mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Der dreifache Wimbledon-Sieger hatte zwar während seiner Karriere etwa 25 Millionen US-Dollar an Preisgeld eingesammelt und nach eigenen Schätzungen etwa dieselbe Summe mit Werbung verdient. 2017 war er von einem britischen Gericht für insolvent erklärt worden. Danach soll er Teile seines Vermögens bewusst verschleiert haben.

Dafür soll er unter anderem Summen in sechsstelliger Höhe an seine Ex-Frauen überwiesen, eine Immobilie in seinem Heimatort Leimen verschleiert sowie Firmenanteile verschwiegen haben.

„Diese Verurteilung ist eine klare Warnung für diejenigen, die glauben, sie könnten ihr Vermögen verbergen und damit davonkommen“, befand die Insolvenzbehörde. Richterin Deborah Taylor, die auch in dem Verfahren von Wikieaks-Gründer Julian Assange verantwortlich war, gilt als besonders streng. Sie hatte Assange im Mai 2019 wegen Verstoßes gegen seine Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt.

Bei Rechtsexperten herrscht Unklarheit darüber, welche Strafe Becker nun droht. Sicher sind sich Beobachter, dass Richterin Taylor nicht die Höchststrafe von sieben Jahren verhängen wird. Dass Becker aber in Haft muss, wird als durchaus wahrscheinlich angenommen. Bereits im Jahr 2002 war Becker wegen Steuerhinterziehung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, die jedoch als Bewährung ausgesetzt wurde. 

Becker wäre nicht der erste Sport-Star hinter Gittern

Nun droht im erneut das Gefängnis. Der ehemalige Tennis-Profi wäre nicht der erste Sportler, bei dem es zu einer Verurteilung mit Haftstrafe kommt.

• Da wäre zum Beispiel das Box-Idol BUBI SCHOLZ. Er erschoss 1984 im Vollrausch seine ebenfalls volltrunkene Frau. Nach seiner erfolgreichen Sportkarriere war Scholz in Depressionen und Alkohol entglitten. Er erhielt drei Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung.

GRACIANO ROCCHIGIANO war in den 80er und 90er Jahren einer der erfolgreichsten deutschen Boxer, er holte unter anderem den Weltmeister-Titel. Doch neben dem Sport reihten sich Skandale um Trunkenheit, Prügeleien und Verkehrsdelikte aneinander. 2002 musste "Rocky" nach einem Verstoß gegen Bewährungsauflagen für fast ein Jahr ins Gefängnis. 2007 folgte unter anderem wegen Körperverletzung eine Verurteilung zu zwölf Monaten Haft, die er aber nicht vollständig absitzen musste.

FELIX STURM gehörte in den vergangenen Jahren zu den bekanntesten Boxern in Deutschland, zuletzt verlor der 43-Jährige aber im März einen Comeback-Kampf. Die vergangenen Jahre waren bei Sturm vom Vorwurf der Steuerhinterziehung überschattet. Nachdem er ursprünglich deshalb und wegen anderer Taten zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, reduzierte das Landgericht Köln vergangenes Jahr die Strafe auf zwei Jahre und vier Monate.

ULI HOENEß war als Spieler, Manager und später Präsident des FC Bayern München über Jahrzehnte einer der prägenden Köpfe des deutschen Fußballs. 2013 allerdings geriet er in den Verdacht der Steuerhinterziehung, 2014 wurde Hoeneß wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Von Juni 2014 bis Februar 2016 saß Hoeneß im Gefängnis, die übrige Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.

• In den USA wurde O.J. SIMPSON 1995 in einem Aufsehen erregenden Indizienprozess von dem Vorwurf freigesprochen, seine Ex-Frau und deren Freund erstochen zu haben. In einem Zivilverfahren wurde der frühere American-Football-Star später allerdings für deren Tod verantwortlich gemacht und zur Zahlung von 33,5 Millionen Dollar Entschädigung an die Hinterbliebenen verurteilt.

2008 wurde Simpson schließlich zu 33 Jahren Haft verurteilt - wegen bewaffneten Raubüberfalls auf zwei Händler von Sportsouvenirs in einem Hotel-Kasino in Las Vegas. Im Oktober 2017 kam er unter Auflagen vorzeitig frei.

MIKE TYSON, für seine harten Schläger berüchtigter US-Boxer, wurde 1992 wegen Vergewaltigung der Miss-Black-America-Kandidatin Desiree Washington zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die letzten drei wurden auf Bewährung ausgesetzt. 1999 folgte eine einjährige Haftstrafe wegen eines tätlichen Angriffs auf Beteiligte an einem Verkehrsunfall. Nach vier Monaten durfte Tyson das Gefängnis verlassen und die restliche Strafe im Hausarrest verbüßen. Erst vor gut einer Woche sorgte Tyson wieder für Schlagzeilen, als er Berichten zufolge in einem Flugzeug einem jungen Mann mehrmals ins Gesichts schlug.

OSCAR PISTORIUS, beidseitig unterschenkelamputierter Sprinter aus Südafrika, erschoss im Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses. Der mehrmalige Paralympics-Sieger beteuerte stets, das Model für einen Einbrecher gehalten und in Panik gehandelt zu haben. Im Oktober 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt und ein Jahr später in den Hausarrest entlassen.

Ein Berufungsgericht sprach ihn jedoch im Dezember 2015 des Mordes schuldig. Die dafür zunächst angesetzten sechs Jahre Haft wurden 2017 auf 13 Jahre und fünf Monate erhöht. Pistorius' Einspruch vor dem südafrikanischen Verfassungsgericht wurde abgewiesen. (mit Agenturen)

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