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Der Bundesverband Trans* fordert die Entschädigung von zwangssterilisierten Menschen.

© Tilmann Warnecke

Zwangssterilisation von trans Menschen: "Betroffene müssen entschädigt werden"

Dreißig Jahre lang mussten sich trans Menschen sterilisieren lassen, wenn sie ihren Personenstand ändern wollten. Warum diese Menschen entschädigt werden müssen, erklärt Wiebke Fuchs im Interview.

Wiebke Fuchs gehört dem Vorstand des Bundesverbandes Trans* an. Dieser setzt sich für eine Entschädigung von trans Personen ein, die sich zwischen 1981 und 2011 sterilisieren lassen mussten, weil sie nach damaliger Gesetzeslage nur so ihren Personenstand ändern konnten.

Bereits vor der Forderung des Bundesverbandes Trans* nach einem Entschädigungsfonds für die Opfer der Zwangssterilisierung, hat das Innenministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage geäußert, dass es dafür keinen Bedarf sehe. Davon lassen Sie sich aber nicht entmutigen, oder?
Nein, überhaupt nicht. Wir fragen uns auch, wie man dort zu der Aussage kommt, dass es „keinen Bedarf“ für eine Entschädigung gibt. Mit dem Bundesverband Trans* hat zum Beispiel niemand gesprochen und soweit ich weiß auch mit keinem anderen Verband. Das Ministerium hat also aus Unwissenheit „Nein“ gesagt. Das ist für mich ein Zeichen, dass wir mit unserer Forderung noch nicht laut genug gewesen sind. Und das wird sich jetzt ändern.

Sie gehen von ungefähr 10.000 Betroffenen aus. Wie haben Sie diese Zahl ermittelt?
Die Zahl der möglichen Opfer beruht auf dem Geschäftsberichten der Amtsgerichte von 1995 bis 2010. Vor 1995 sind die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz nicht erfasst worden. Mit der Sterilisation ging eine erzwungene Kinderlosigkeit einher, zumindest was leibliche Kinder betrifft.

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Hinzu kommen die psychischen Konsequenzen eines sehr tiefen körperlichen Eingriffs, der nicht auf einer eigenen Entscheidung beruht. Die Betroffenen wurden in eine alternativlose Situation gedrängt. Zwar gibt es einige, die sich diese Operationen selbst gewünscht haben. Doch bei all jenen Menschen, bei denen das nicht der Fall war, handelt es sich um eine Versehrung. Das kann zum Teil traumatische Auswirkungen haben.

Gibt es beim Bundesverband Trans* Erwägungen, eine Klage einzureichen und auf diesem Weg zu einer Entschädigung der Zwangssterilisierten zu kommen?
Das prüfen wir gerade und lassen uns beraten. Es ist allerdings kein einfacher Weg. Eine Klage würde für die geschädigte Person eine sehr hohe Belastung bedeuten. Wir streben eher eine Lösung wie im Falle des Paragrafen 175 an, wo niemand geklagt hat, sondern das Parlament den Willen hatte, die einst kriminalisierten schwulen Männer zu entschädigen. Es hat ein Gesetz erlassen, das das regelt.

Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, an denen man sich orientieren könnte?
In Schweden war die Sterilisierung bis 2013 vorgeschrieben. Drei Jahre später hat das Parlament sich entschieden, die Menschen zu entschädigen. Das könnte ein Vorbild für Deutschland sein. Es läuft in Schweden relativ bürokratiearm ab: Man muss lediglich nachweisen, dass man in der Geltungszeit des Gesetzes eine Personenstandsänderung durchlaufen hat. Dann wird das pauschal mit etwa 22.000 Euro entschädigt. Allerdings gab es keine öffentliche Entschuldigung, das Gesetz wurde einfach schnell durchgewunken. Das sollte hierzulande anders aussehen.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung ja auch an der Reform des Transsexuellengesetzes. Was halten Sie von den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen?
Es gab ja einen Referentenvorschlag, der im Mai an die Fachverbände geschickt wurde, die lediglich 48 Stunden Zeit hatten, Stellung zu nehmen. Das war eine absolute Frechheit. Zudem handelte es sich um eine Art Transsexuellengesetz light. Einige Dinge sollten gelockert werden, aber der Geist des alten Gesetzes wäre beibehalten worden. So sollten weiterhin Mediziner*innen und Psychater*innen die Geschlechtsidentität beurteilen. Auch Ehepartner*innen sollten befragt werden.

Wiebke Fuchs vom Bundesverband Trans*.
Wiebke Fuchs vom Bundesverband Trans*.

© BVT*

Alle Verbände haben diesen Vorschlag abgelehnt, weil weiterhin keine Selbstbestimmung vorgesehen ist. Unsere zentrale Forderung besteht aber genau in dieser Selbstbestimmung, denn jede Person weiß selbst am besten über ihre geschlechtliche Identität Bescheid und kann darüber Auskunft geben.

Ein weiteres Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ist das Verbot der so genannten Konversionstherapien. Dabei steht vor allem die sexuelle Orientierung im Fokus. Sehen Sie aus der Sicht des Bundesverbandes Trans* noch Ergänzungsbedarf?
Tatsächlich ging es in der Diskussion zunächst hauptsächlich um die sexuelle Orientierung. In der von Gesundheitsminister Spahn berufenen Kommission haben die Vertreter*innen des Bundesverband Trans* und der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität aber stets darauf gepocht, dass auch die geschlechtliche Identität bei dem Gesetzesvorschlag einbezogen wird. Schließlich gibt es auch hier religiös und pseudowissenschaftlich motivierte „Konversionstherapien“. So wie es aussieht, soll der Vorschlag nun sowohl sexuelle Orientierung als auch geschlechtliche Identität umfassen.

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