zum Hauptinhalt
Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© dpa

Zum Schutz der Beamten: Berliner Polizei registriert noch immer HIV-Infizierte

Eine Datenbank erfasst HIV-Infizierte, wenn sie aus anderen Gründen polizeilich auffällig geworden sein. Rot-Rot-Grün wollte diese Praxis eigentlich abschaffen.

Die Polizei registriert HIV-Infizierte in ihren Datenbanken: Was wie eine finstere Praxis aus den 1980er Jahren klingt, ist noch heute in den Bundesländern die Regel. Berlin wollte damit eigentlich Schluss machen. Darauf hatte sich Rot-Rot-Grün in der Koalitionsvereinbarung geeinigt. Doch jetzt stellt sich heraus, dass die Berliner Polizei dennoch daran festhält. Das geht aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Sebastian Walter hervor.

Demnach hat die Berliner Polizei aktuell 665 Personen erfasst, bei denen eine Ansteckungsgefahr mit HIV beziehungsweise Hepatitis B oder Hepatitis C besteht (diese Infektionen werden ebenfalls erfasst). In den Polizei-Datensätzen erhalten diese Personen den Hinweis „ANST“. Allein in diesem Jahr wurden schon 88 Personen neu mit „ANST“ registriert, 2017 waren es 125.

Die Regelung wurde 2013 durch die Innenminister eingeführt

Dieser „personengebundene Hinweis“, wie er im Polizei-Jargon heißt, werde nur als „Zusatzinformation zu einem bereits vorhandenen polizeilich anlassbezogen angelegten Datensatz“ erfasst, heißt es in der Antwort. Sprich allein bei Personen, die anderweitig auffällig geworden sind. Das Ganze passiere auf der Grundlage eines ärztlichen Attests.

Die Regelung war bundesweit durch die Innenministerkonferenz erst im Jahr 2013 eingeführt worden. Laut „Süddeutscher Zeitung“ handhaben die Bundesländer die Praxis sehr unterschiedlich: So seien im Jahr 2016 allein aus Bayern 14.000 HIV-Infizierte polizeibekannt gewesen, aus NRW dagegen nur 800. Schon früher gab es Kritik an dem Vorgehen.

Die Berliner Polizei und die Innenverwaltung rechtfertigen das Vorgehen mit dem Eigenschutz und der Sensibilisierung der Polizistinnen und Polizisten: Beim Vorliegen des Hinweises sei die Anwendung körperlicher Gewalt „so weit wie möglich zu vermeiden“. Allerdings heißt es in der Antwort auch, eine Evaluation der Praxis sei nicht bekannt – und ebenso wenig ein Fall einer HIV-Infektion als Folge eines Polizeieinsatzes.

Für Kritiker ist das Vorgehen stigmatisierend

Für den Grünen-Abgeordneten Walter ist das Merkmal „ANST“ „reine Schaufensterpolitik: Es suggeriert eine Sicherheit, die es nicht gibt“. Polizeiliche Präventionsmaßnahmen vor gesundheitlichen Risiken sollten immer befolgt werden „und nicht erst infolge eines Eintrags“.

Vielmehr würde die polizeiliche Praxis „Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen befeuern“, sagt Walter. Er hält die Erfassung daher für „inakzeptabel“. Ein Moratorium der Erfassung sei eigentlich bereits mit dem Amtsantritt von Rot-Rot-Grün zu erwarten gewesen und müsse jetzt „dringend von oben durch die Innenverwaltung angeordnet werden“.

Dass die Innenverwaltung den Hinweis komplett abschaffen will, ist aus der Antwort allerdings nicht zu entnehmen. Dort heißt es lediglich, derzeit würden auf der Bundesebene Vorschläge für eine "engere Auslegung" bei der Vergabe von "ANST" erarbeitet. Ein Beispiel, das genannt wird: So sollen künftig Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person "die Infektionskrankheit gegen Polizeibedienstete oder andere Personen eingesetzt hat oder einsetzen wird beziehungsweise damit droht". Der Senat begrüße engere Vergabekriterien "als Schritt in die richtige Richtung".

Auch die Aids-Hilfen haben schon mehrfach gegen die Praxis der Bundesländer protestiert. Zwar sei könne jeder die Sorge von Polizisten nachvollziehen, sich womöglich während eines Einsatzes zu infizieren, heißt es. Das tatsächliche Risiko der Übertragung von HIV und Hepatitis im Rahmen polizeilicher Tätigkeit sei allerdings sehr gering.

Viele HIV-Infizierte sind heute in guter medikamentöser Behandlung

Entsteht bei einem Einsatz tatsächlich ein mögliches Risiko, etwa wenn Blut in eine offene Wunde gelangt, müssten sich Polizisten ohnehin ärztlich absichern – völlig unabhängig davon, ob Einträge in der Polizeidatenbank vorliegen. Es gebe heute Medikamente, die bei sofortiger Einnahme eine HIV-Ansteckung verhindern. Zudem seien 80 Prozent der HIV-Infizierten in medikamentöser Behandlung und damit nicht ansteckend.

Für Holger Wicht von der Deutschen Aidshilfe ist der Warnhinweis daher "kontraproduktiv und verletzt Persönlichkeitsrechte". Es gebe keine vernünftigen Grund für die polizeiliche Speicherung von Infektionserkrankungen, der Eintrag im Polizeicomputer sage nichts darüber aus, ob im konkreten Fall eine Übertragungsmöglichkeit bestehe. "Wirklich helfen würde eine fundierte Aufklärung der Beamten", sagt Wicht.

+ + + Der Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel - hier geht es zur Anmeldung.+ + +

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false