zum Hauptinhalt
Eine Demo für die Rechte von LGBTI-Flüchtlingen in Brandenburg/Havel.

© Paul Fischer-Schröter

Schwuler Flüchtling: Verfolgt in Nigeria - trotzdem kein Asyl

Ein Mann flüchtet nach Deutschland, weil er wegen seiner Homosexualität angegriffen und verhaftet wurde. Die Behörden finden eine Rückkehr "zumutbar".

Der Fall ist folgender: Ein Nigerianer – Anfang 30 - kommt aus seinem Heimatland nach Deutschland und beantragt Asyl. Dort werde er wegen seiner Homosexualität verfolgt, gibt er an und erzählt, dass ihm seine Neigung zu Männern schon seit langer Zeit Probleme bereitet.

Früh warf ihn seine Familie deswegen aus dem Haus. Er zog dann mit einem Freund zusammen. Bei einer Party mit mehreren schwulen Männern im Jahr 2012 sei er dann sogar angegriffen worden. Männer mit Waffen hätten auf sie geschossen, er konnte fliehen. Sein damaliger Freund sei bei diesem Angriff ums Leben gekommen. Als er das hörte und auch die Regierung die Gesetzgebung gegen Homosexuelle verschärfte, nahm er wieder Kontakt zu seiner Familie auf. Die riet ihm, seine Homosexualität zu verschleiern. Das machte er, suchte sich eine Frau, bekam zwei Kinder.

Es ist in Deutschland, wo die freie Entfaltung der Persönlichkeit als ein selbstverständliches Menschenrecht gilt, geradezu unerträglich, wenn […] Paragrafenreiter von Haft, Folter und Tod bedrohte Menschen in ihre Länder zurückschicken und ihnen zynisch mit auf den Weg geben, sie könnten ja "diskret" leben.

schreibt NutzerIn EvaK

Mit Schmiergeld aus dem Gefängnis

Im vergangenen Jahr lernte er dann einen Mann kennen, der sagt, schwul zu sein. Sie trafen sich mehrmals, doch nach einem dieser Treffen wurde er festgenommen. Der vermeintlich Gleichgesinnte hatte ihn angezeigt und dabei sexuelle Übergriffe angegeben. Mit Schmiergeld konnte er sich aus dem Gefängnis freikaufen. Er entschied, sein Heimatland zu verlassen.

Trotz dieser Vorfälle hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen 2016 gestellten Asylantrag nun abgelehnt. „Nach der vom Antragssteller geschilderten Form, wie er bisher seine Homosexualität ausgelebt hat, und der unauffälligen Lebensverhältnisse mit seiner Ehefrau und den zwei Kindern ist nicht zu erwarten, dass er durch seinen Lebensstil in Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden in anderen Landesstellen mit Ausnahme von Federal Territory Abuja geraten wird“, heißt es in dem Ablehnungsbescheid vom März, der dem Tagesspiegel vorliegt. Obwohl in Nigeria Homosexualität strafbar ist, drohe ihm keine direkte Verfolgung. Dass er nach Nigeria zurückkehrt, sei „zumutbar“.

In Nigeria droht Homosexuellen Haft und Todesstrafe

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, kritisiert diese Entscheidung und kommentiert: „Laut BAMF ist sogar Nigeria für Schwule sicher.“ Eine Behörde, die verkenne, dass Schwulen in Nigeria Haft und Todesstrafe und unter Umständen sogar die Steinigung droht, sei nicht in der Lage, die gesetzeskonforme Durchführung von Asylverfahren zu gewährleisten. „Hierbei handelt es sich nicht um Lappalien, die wegen hoher Aufnahmezahlen entschuldbar wären, sondern es geht ums Eingemachte: Die Leitung der Behörde und der zuständige Innenminister müssen hier endlich für Klarheit sorgen, denn wenn weiterhin Anträge schwuler Antragsteller aus Verfolgerstaaten abgelehnt werden, sind sie sonst mitverantwortlich für die Gefährdung der Verfolgten.“ Den Verfolgerstaaten spiele das in die Hände. Auch auf Nachfrage von Beck rückte das BAMF nicht von seiner Entscheidung ab.

Dieser Fall ist nicht der erste, in den sich der Grünen-Politiker Beck einschaltet. Ende 2016 kritisierte er einen Ablehnungsbescheid des BAMF für einen homosexuellen Asylbewerber aus Kenia, der angegeben hatte, in seinem Heimatland verprügelt worden zu sein. Bekannt ist zudem der Fall eines homosexuellen Flüchtlings aus Syrien, dessen Asylantrag erst abgelehnt wurde, dann aber doch anerkannt wurde. Beck hat widerholt kritisiert, dass es rechtswidrig sei, wenn queere Flüchtlinge mit der Begründung abgelehnt werden, sie könnten sich in ihren Herkunftsstaaten "diskret" verhalten.

Es gibt immer wieder ähnliche Fälle, die abgelehnt werden

In Nigeria, so ist die Rechtlage, ist Homosexualität illegal und kann mit Haftstrafen von bis zu 14 Jahren bestraft werden. In einigen Bundesstaaten droht sogar die Steinigung, da dort das islamische Recht der Scharia gilt. Letztmals verschärfte der nigerianische Präsident Goodluck Jonathan die Gesetzgebung zur Homosexualität im Jahr 2014, wodurch auch Treffen von Homosexuellen strafbar wurden. Das BAMF argumentiert aber, es sei umstritten, in welcher Form diese Gesetzgebung aktiv durchgesetzt und Homosexuelle gezielt vom Staat verfolgt werden. Das war für die Behörde ein Grund, den Antrag abzulehnen. Der Nigerianer klagt nun gegen diesen Beschluss. Eine Entscheidung steht noch aus.

Dieser Text erscheint auf dem Queerspiegel, dem queeren Blog des Tagesspiegels, den Sie hier finden. Folgen Sie dem Queerspiegel in den sozialen Netzwerken:

Philipp Schaffranek

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false