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Der ungarische Premierminister Viktor Orbán.

© Bernadett Szabo/REUTERS

Queerfeindlichkeit in Ungarn: Orbán-Partei will Rechte von homosexuellen und trans Jugendlichen einschränken

Ungarn macht weiter mit seiner queerfeindlichen Politik. Ein neuer Gesetzentwurf richtet sich gegen homosexuelle und trans Jugendliche.

Die Fidesz-Partei des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán will die Rechte und den Schutz von homosexuellen und trans Jugendlichen einschränken. So sollen etwa an den Schulen Aufklärungsprogramme, die für einen respektvollen Umgang mit LGBT-Menschen sensibilisieren, verboten werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der dem ungarischen Parlament vorliegt und am Donnerstag bekannt wurde. 

Der Entwurf sieht auch ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen „Inhalten“ vor, die sich an Kinder und Jugendliche wenden und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht.

Auch Hinweise auf die Möglichkeit einer Geschlechtsangleichung sollen etwa in Büchern und Filmen verboten werden. Darüber hinaus soll jede Art von Werbung verboten werden, in der Homosexuelle oder trans Menschen als Teil einer Normalität gezeigt werden.

Die Bestimmungen sind Teil eines Gesetzesentwurfs, der auch strengere Strafbestimmungen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ungarn vorsieht. Der Gesetzesentwurf soll unter anderem das „Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität“ schützen. 

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Ungarische Menschenrechtler kritisierten den Entwurf als „Zensur nach russischem Vorbild“. Er gefährde die seelische Gesundheit von queerer Jugendlichen und verhindere, dass sie rechtzeitig an präventive und sie unterstützende Informationen gelangen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Amnesty International und mehreren LBGT-Organisationen.

Die rechtsnationale Orbán-Regierung pflegt immer wieder eine homophobe Rhetorik und schränkt die Rechte von LGTB-Menschen ein. Ein Gesetz aus dem Vorjahr macht es den Bürgern*innen unmöglich, den nach der Geburt gemachten Geschlechtseintrag im Personenregister zu verändern. (dpa)

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