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Die Regenbogenfahne weht am 22.06.2013 während des Umzugs zum Christopher Street Day (CSD) vor der Siegessäule in Berlin.

© Wolfgang Kumm/dpa

Paragraf 175: Bisher kaum Anträge auf Entschädigung für Homosexuelle

Wie der "Spiegel" berichtet, stellten offenbar seit Sommer 2017 lediglich 129 Personen einen Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen und Gefängnisstrafen.

Nur ein Bruchteil der homosexuellen Justizopfer hat einem Medienbericht zufolge bisher eine Entschädigung beantragt. Nach Recherchen des „Spiegels“ gingen seit Sommer 2017 lediglich 129 Anträge ein - deutlich weniger als erwartet. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte, sie vermute, dass viele sich „nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel“ ihres Lebens befassen wollten.

Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese durch die Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64 000 Menschen verurteilt.

Im November hatte Barley angekündigt, dass künftig auch Homosexuelle entschädigt werden sollten, die zwar verfolgt, aber letztlich nicht verurteilt wurden: „Dass Menschen bestraft wurden, weil sie gleichgeschlechtliche Partner liebten, war aus heutiger Sicht grobes Unrecht.“

Im Juli 2017 waren homosexuelle Justizopfer offiziell rehabilitiert worden, Urteile wurden aufgehoben - Ausnahme: wenn sie sexuelle Handlungen mit unter 16-Jährigen ahndeten. Als finanzielle Entschädigung sind pro Person pauschal 3000 Euro vorgesehen sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. (dpa)

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