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Arm eines Blutspenders mit Nadel und Blutkonserve.

© Patrick Pleul/dpa

Update

Nach EuGH-Urteil zur Blutspende: Ministerium will Richtlinien aktualisieren

Nach dem EuGH-Urteil zu Blutspenden von schwulen Männern geht das Bundesgesundheitsministerium davon, dass Therapierichtlinien aktualisiert werden. Die Richter hatten geurteilt, ein Ausschluss von Homosexuellen von der Blutspende könne diskriminierend sein.

Homosexuelle Männer können nur unter besonderen Umständen pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch kann der Ausschluss zwar mit Blick auf die gesundheitlichen Zustände der jeweiligen EU-Staaten gerechtfertigt sein. Es müsse dann aber feststehen, dass es keine wirksamen Techniken zum Nachweis von Krankheitsüberträgern wie dem HIV-Virus in Blutkonserven und auch sonst keine weniger belastenden Methoden gibt, um den Gesundheitsschutz von Transfusionspatienten in dem betroffenen Land sicherzustellen.

"Nicht die sexuelle Orientierung ist ausschlaggebend"

Laut EU-Richtlinie dürfen Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Risiko für durch Blutkonserven übertragbare Infektionen mit sich bringt, kein Blut spenden. Der EuGH hat die Richtlinie nun mit den genannten Einschränkungen bestätigt. In Deutschland wird die Regelung mit dem Transfusionsgesetz umgesetzt, das auf Bestimmungen der Bundesärztekammer verweist, die sogenannten Hämotherapierichtlinien. Bis vor einigen Jahren galt, dass Schwule prinzipiell ausgeschlossen waren. Mittlerweile sind die Kriterien anders formuliert, so sollen laut Regierung „bestimmte Infektionsrisiken flexibel und gezielt abgefragt“ werden. Das Gesundheitsministerium betonte am Mittwoch, nicht die sexuelle Orientierung, sondern allein das Risikoverhalten sei ausschlaggebend. Allerdings geht das Ministerium davon aus, dass die Hämotherapierichtlinien mit Blick auf das neue Urteil aktualisiert würden.

Behandelt wurde ein Fall aus Frankreich

Entschieden hat der EuGH über einen Fall aus Frankreich. Ein schwuler Mann hatte geklagt, nachdem er als Spender abgelehnt wurde. Das zuständige Gericht müsse nun die epidemiologische Situation im Land berücksichtigen, fordert der EuGH. Nach Darstellung französischer Behörden hätten schwule Männer eine 200-mal höhere Ansteckungsrate mit dem HIV-Virus als der heterosexuelle Bevölkerungsteil. Der EuGH verlangte, diese zum Teil bereits älteren Daten im Lichte der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse neu zu beurteilen.

Allerdings sei auch mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus dieser Datenlage ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip möglich. Die französischen Richter müssten beurteilen, ob es nicht mittlerweile sichere Tests für Blutkonserven gebe, um Gesundheitsrisiken auszuschließen. Selbst wenn es diese nicht geben sollte, hätte der Kläger noch Chancen, Blut spenden zu dürfen: denn dann könnte der Mann zunächst von medizinischem Personal befragt werden, um riskantes Sexualverhalten zu identifizieren. Eine solche Maßnahme sei weniger belastend als ein genereller Ausschluss, urteilte das Gericht.

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