zum Hauptinhalt
Eine Demonstration für Trans* Rechte in Berlin.

© Nadine Lange/Tsp

Nach der WHO-Neueinstufung von Transsexualität: Macht Schluss mit dem Geschlechter-TÜV für Transsexuelle

Die WHO streicht Transsexualität von der Liste der psychischen Krankheiten - die Nachricht klingt besser als sie ist. Ein wirklicher Meilenstein sähe anders aus, sagt unsere Gastkommentatorin.

Der Leidensdruck war groß. Bisher stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Transsexualität als psychische Krankheit ein - eine krasse, durch nichts zu rechtfertigende Pathologisierung. Dementsprechend enthusiastisch fielen die Reaktionen bei vielen aus, als Ende der vergangenen Woche bekannt wurde, dass die WHO nach rund 30 Jahren endlich tätig geworden ist. In ihrem Katalog der Krankheiten (ICD - International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) soll der bisherige Diagnoseschlüssels „F 64.0 Transsexualismus“ in „HA60 ff Gender incongruence“ geändert werden. „Transsexualität ist nun abgeschafft“ war unter anderem zu lesen. Von einer "historischen Entscheidung" sprachen andere.

Statt "Transsexualität" soll es nun also „Geschlechtsinkongruenz“ heißen. Ist das tatsächlich besser und ein Fortschritt oder doch nur alter Wein in neuen Schläuchen? Ich kann die positiven Reaktionen nicht völlig teilen.

Zu begrüßen ist, dass Transsexualität zukünftig nicht mehr als Persönlichkeitsstörung eingeordnet wird. Die Zuordnung zur neuen Kategorie „17 Conditions related to sexual health“ („Zustände bezogen auf sexuelle Gesundheit“) kann dazu beitragen, dass es zu einer Entpathologisierung kommt. Dennoch ist unter anderem zu kritisieren, dass in Kategorie 17 unter anderem auch Exhibitionismus, Voyeurismus und Pädophilie mit Bezügen zu finden sind. Eigentlich werden diese Paraphilien der Kategorie „06 Mental, behavioural or neurodevelopmental disorders“ zugeordnet, doch der Verweis in Kategorie 17 bringt sie in direkte Nachbarschaft zur Geschlechtsinkongruenz. Eine mögliche Vorlage für all jene, die transsexuelle Menschen in einem Atemzug mit Pädophilen nennen, wie dies beispielsweise in den USA während der Diskussionen zur Toilettennutzung geschah.

Nicht-trans- oder intersexuelle Menschen müssen auch nicht zum Geschlechter-TÜV

Wichtig ist zudem, dass transsexuelle Menschen nicht mehr gezwungen werden, sich der Fremdbestimmung durch Psychologen und Psychiater unterzuordnen. Menschen wissen sehr wohl um ihr Sein und benötigen keine äußere Instanz, die sie bestätigt. Nicht-trans- oder intersexuelle Menschen müssen ja auch nicht zum Geschlechter-TÜV und nachweisen, dass sie tatsächlich Männer oder Frauen sind.

Bis zur Umsetzung der neuen ICD-Klassifikation (es handelt sich dann um die 11. Version) vergehen allerdings weitere drei Jahre. Währenddessen gilt Transsexualität weiter als psychische Störung. Ich hätte mir eine umgehende Korrektur der bisher schon falschen Zuordnung gewünscht. Zudem steht zu befürchten, dass bis zur nächsten großen Anpassung des ICD und der möglichen vollständigen Entpathologisierung erneut Jahrzehnte vergehen.

Die Autorin: Sarah Ungar hat ein LGBTTI-Mitarbeiter*innen-Netzwerk eines Großkonzerns mit aufgebaut und engagiert sich in Vereinen und Verbänden. In diesem Jahr erhält sie den Akzeptanzpreis des Ruhr CSD.
Die Autorin: Sarah Ungar hat ein LGBTTI-Mitarbeiter*innen-Netzwerk eines Großkonzerns mit aufgebaut und engagiert sich in Vereinen und Verbänden. In diesem Jahr erhält sie den Akzeptanzpreis des Ruhr CSD.

© privat

Ein wirklicher Meilenstein wäre es gewesen, für Transsexualität eine weitergehend entpathologisierende Kategorie zu schaffen beziehungsweise sie einer solchen zuzuordnen.

Viele Aktivist*innen argumentieren zwar, dass Transsexualität als Krankheit geschlüsselt werden müsse, damit Krankenversicherungen für medizinische Maßnahmen aufkommen. Eine Kategorisierung, beispielsweise als „körperlicher Zustand, der einer Behandlung bedarf“, hätte hier den Fokus weg von der sexuellen und psychischen Gesundheit hin zu einer körperlichen Anpassung – zum Beispiel durch Hormone und Geschlechtsangleichende Operationen – lenken und die Übernahme der Behandlungskosten sicherstellen können.

In Deutschland ließe sich die Pflicht zur Kostenübernahme durch die zuständigen Versicherungen unter anderem über das Sozialgesetzbuch V und weitere einschlägige Regelungen definieren.

Das Transsexuellengesetz in Deutschland gehört abgeschafft

Unbenommen von der WHO-Klassifikation gehört das Transsexuellengesetz in Deutschland abgeschafft. Hier könnte die Neuregelung im ICD-11 ein weiteres Argument dafür liefern, dass psychologische Gutachten für Vornamens- und Personenstandsänderungen schlicht das falsche Mittel zur Beweisführung sind. Der einzig angemessene Beweis dafür, wer man ist, ist eine Selbsterklärung.

Auch weiterhin ist es unabhängig von rechtlichen und gesundheitlichen Aspekten notwendig, für gesellschaftliche Akzeptanz zu kämpfen. Aufklärung ist hier ein wesentlicher Schlüssel, der nicht unterbunden werden darf, sondern ausgebaut und gefördert werden muss.

Sarah Ungar

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false