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In Malta stehen "Konversionstherapien" von Homosexuellen bereits unter Strafe.

© imago/Westend61

Update

Jens Spahn will Verbot: Gesetzentwurf gegen "Homo-Heilungen" bis Ende 2019

Der Gesundheitsminister will „Konversionstherapien“ verbieten, bis Ende 2019 soll ein Gesetzentwurf kommen. Experten gehen von 1.000 Betroffenen im Jahr aus.

Von indoktrinierenden Gesprächen über Elektroschocks bis hin zum Exorzismus – es gibt vielfältige Methoden, mit denen fragwürdige „Therapeuten“ homosexuellen Menschen ihre sexuelle Orientierung austreiben wollen. „Konversionstherapie“ nennt sich diese Intervention, die nun in Deutschland verboten werden soll.

Schon im April hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Fachkommission berufen, um sich mit den Auswirkungen und den Verbotsmöglichkeiten solcher Methoden zu befassen. Am Dienstag übergab die Kommission nun zwei wissenschaftliche Gutachten, die die Grundlage für ein Maßnahmenpaket zum Verbot sogenannter Konversionstherapien bilden sollen.

Spahn möchte noch vor der Sommerpause auf das Justizministerium zugehen, um ein Verbot der Konversionstherapien umzusetzen. Einen ersten Gesetzesentwurf stellte Spahn noch für 2019 in Aussicht. Im Februar hatte er noch angekündigt, ein Gesetz solle „bis Sommer“ vorliegen.

Spahn: „Homosexualität ist keine Krankheit“

Spahn bekräftigte jetzt: „Ich bin für ein Verbot dieser Therapien. Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig.“

Die Kommission besteht aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft, darunter auch Vertretern religiöser Verbände. Fachlich begleitet wird die Expertengruppe von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld, benannt nach dem deutschen Sexualwissenschaftler und Mitbegründer der ersten Homosexuellen-Bewegung. Die Sichtweise Spahns wird durch die Experten unterstützt.

So heißt es etwa in dem medizinischen Gutachten von Peer Briken, Sexualwissenschaftler am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung sei aus wissenschaftlicher Sicht höchst unwahrscheinlich und in jedem Fall nicht durch bewusste Entscheidung beizubringen. Dagegen gebe es eindeutige Belege für die negativen Folgen von Konversionstherapien. Die Behandelten würden einem Minderheitenstress ausgesetzt, hätten mit Angst und Depressionen zu kämpfen und neigten zu Selbstmordgedanken und -versuchen. Briken resümiert, dass es für solche „Therapien“ aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht keine Indikation gebe.

Ein Verbot von Konversionstherapien ist verfassungsrechtlich möglich

Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München zeigt in einem zweiten Gutachten, dass ein Verbot von Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich sei. Der Juraprofessor erklärt, dass ein solches Verbot zwar in die Berufsfreiheit von Ärzten und Therapeuten eingreife, aber auf mehreren Ebenen gerechtfertigt werde. Zuvorderst nennt er den Auftrag zur Diskriminierungsbekämpfung durch den Staat. Zudem ergebe sich aus der Verfassung der Schutz der Gesundheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Mögliche Sanktionen könnten sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Tatbestand im Strafgesetzbuch verankert werden, letzteres vor allem, wenn die Intervention von professionellen Behandlern wie Ärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern durchgeführt werde. „Der Diskriminierungseffekt ist nochmal viel stärker“, so der Jurist, „weil sie eine gesteigerte Autorität in Anspruch nehmen.“

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2016 verbot Malta als erstes europäisches Land Konversionstherapien. Auch in Australien und einigen Bundesstaaten der USA ist die Durchführung dieser Interventionen untersagt. Vor einigen Monaten brachten die Grünen einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, der Konversionstherapien mit einer Geldbuße belegen sollte.

Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion, begrüßt die Ergebnisse der Kommission. Sie fordert von der großen Koalition nun einen Gesetzesentwurf bis zum Sommer, schließlich habe Gesundheitsminister Spahn dies versprochen. Darüber hinaus verlangt Schauws, dass auch trans- und intergeschlechtliche Menschen davor geschützt werden, dass sie Objekt ähnlicher Pseudotherapien werden. Auf Nachfrage sagte Spahn, dass dieses Thema gesondert angegangen werden müsse.

Ein differenzierter Strafkatalog

Spahn möchte mit seinem Verbot einen Maßnahmenkatalog auf den Weg bringen, der bei den Sanktionen noch genauer differenziert, wer die Behandlung anbietet, ob Minderjährige oder Erwachsene betroffen sind und in welchem Ausmaß die Interventionen stattfinden. Eine Pauschale von 2.500 Euro als Ordnungswidrigkeit, wie von den Grünen gefordert, „wird der Schwere in bestimmten Konstellationen, insbesondere wenn es fortgesetzt wird, nicht gerecht“, sagte Spahn - sprich: er setzt sich in bestimmten Fällen für schwerere Strafen ein, etwa, wenn jemand die „Therapien“ wiederholt durchführt.

Konversionsversuche seien in Deutschland weit verbreiteter als bisher gedacht, sagt Jörg Litwinschuh-Barthel von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung. Er gehe von 1.000 Fällen pro Jahr aus. Aus Interviews mit Betroffenen wisse man, dass „Umpolungsversuche“ bereits in Familien anfangen würden, wenn Eltern mit fragwürdigen, meist selbst angelesenen Methoden, versuchten, die sexuelle Orientierung ihrer Kinder „wegzubekommen".

Experten gehen von 1.000 Fällen im Jahr aus

Problematisch sieht Litwinschuh-Barthel auch fundamentalistisch-religiöse Kreise. Mit diesen, aber auch mit anderen Gruppen müsse man „in die Diskussion gehen.“ Hierbei meint er auch approbierte Ärzte und Psychotherapeuten, die entgegen wissenschaftlicher Leitlinien versuchen, Patienten von ihrer Homo-, Bi-, oder Intersexualität abzubringen und eigenmächtig an ihnen „herumdoktern“.

Homosexualität würde in einigen Teilen der Gesellschaft immer noch mit Krankheit in Verbindung gebracht, wurde mehrfach bei der Präsentation der Gutachten betont. Homosexuelle Beziehungen würden als nicht gleichwertig mit heterosexuellen angesehen. Die Experten und der Gesundheitsminister sind sich einig, dass das Verbot zur weiteren Enttabuisierung von Homosexualität beitragen wird.

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