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Freie Fahrt. Wer bei der Polizei ankommen will, muss sich auf seine Diensttauglichkeit untersuchen lassen.

© Michael Kappeler /dpa

Geschlechtsoperation und Brustimplantate: Polizei stellt keine Transsexuellen ein

Wer in den Polizeidienst oder zur Feuerwehr will, muss zur Einstellungsuntersuchung. Diese legt Kriterien für die Tauglichkeit fest - Trans- und Intersexuelle haben fast keine Chance.

Inter- und Transsexuelle, die sich einer Geschlechtsoperation unterzogen haben, können sich nicht für den Polizeidienst oder bei der Feuerwehr bewerben. Dies geht aus der Antwort von Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) auf eine parlamentarische Abfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber hervor. Da man mit Folgeerkrankungen und „anschließender Behandlungsbedürftigkeit“ rechnen müsse, könne bei der Einstellungsuntersuchung nur die Dienstunfähigkeit festgestellt werden. Voraussetzung, um tauglich für Polizei- oder Feuerwehrdienst zu sein, sei zudem „ein intaktes andrologisches (männliches) beziehungsweise gynäkologisches (weibliches) Hormonsystem“, hieß es.

Brustimplantate gelten weiterhin als Ausschlusskriterium, da die Verletzungsgefahr bei Stürzen oder Schlägen höher sei. 2014 hatte allerdings eine Bewerberin erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht dagegen geklagt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht stehe aus, sagte Krömer.

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