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Gesa Teichert-Akkermann (l) und Verena Akkermann mit ihrer kleinen Tochter Paula.

© Julian Stratenschulte/dpa

Fall einer Regenbogenfamilie geht nach Karlsruhe: Abstammungsrecht ist laut Gerichtsbeschluss verfassungswidrig

Bei lesbischen Eltern werden nicht beide Frauen als Mütter anerkannt? Laut einem Gerichtsbeschluss ist das verfassungswidrig. Den Fall soll jetzt Karlsruhe entscheiden.

Es ist ein wichtiges Zeichen für etliche Regenbogenfamilien in Deutschland. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Celle (OLG) entschieden, dass das Abstammungsrecht verfassungswidrig ist. Dass Verena Akkermann, deren Ehefrau Gesa Teichert-Akkermann die gemeinsame Tochter Paula zur Welt brachte, rechtlich nicht als Mutter anerkannt wird, verletzte die Grundrechte der Eltern und Kinder.

Aus diesem Grund setzt das OLG das Verfahren aus und legt den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass Verena ab heute auch ganz offiziell die zweite Mama von Paula ist“, sagte Gesa Teichert-Akkermann am Mittwoch, „aber wir sind auch stolz, dass wir die Diskriminierung von Regenbogenfamilien nach Karlsruhe gebracht haben: Ein Grundsatzurteil kann nicht nur uns drei, sondern alle betroffenen Familien endlich rechtlich absichern.“

Auch Verena Akkermann freut sich über die Entscheidung: „Ich bin Paulas Mama, seit sie auf der Welt ist. Ich bin froh, dass das Gericht heute bestätigt hat, dass es unsere Grundrechte verletzt, dass ich nicht in ihrer Geburtsurkunde stehe.“

Vergangenes Jahr wurden die Akkermanns Eltern

Fast zehn Wochen war der Erörterungstermin beim Oberlandesgericht Celle mittlerweile her. Da waren Verena Akkermann und Gesa Teichert-Akkermann gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor Gericht gezogen, um gegen die Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien gegenüber heterosexuellen Paaren zu klagen. 

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Im Februar vergangenen Jahres wurden die Akkermanns Eltern, doch rein rechtlich gesehen hat Paula nur ein Elternteil, nämlich Gesa Teichert-Akkermann, die sie zur Welt brachte. Verena Akkermann wird hingegen beim Standesamt nicht automatisch als Elternteil eingetragen. Gegen diese Diskriminierung im Abstammungsrecht haben die Akkermanns geklagt. Monate mussten sie auf die gerichtliche Entscheidung warten, die nun am Mittwoch endlich bekannt gegeben wurde.

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Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion erklärt zu der Entscheidung des OLG: „Schon wieder müssen die Gerichte ausbaden, was die Politik der Großen Koalition vermasselt hat. Die Verhinderungspolitik der aktuellen Regierung im Bereich der Queerpolitik und einer modernen Familienpolitik ist unerträglich und untergräbt das Vertrauen in die Rolle des Parlaments.“

Die Grünen fordern eine Reform des Abstammungsrechts

Es bräuchte dringend eine Reform des Abstammungsgesetzes. Der Reformbedarf sei deshalb besonders dringend, da die Ungleichbehandlung Kinder betreffe. Wenn ein Kind in einer heterosexuellen Ehe geboren werde, seien beide Ehepartner automatisch die Eltern mit allen Rechten und Pflichten.

Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe hingegen könne die Ehefrau der Mutter nur durch eine aufwändige und langwierige Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden. „Diese Regelung widerspricht dem Kindeswohl und ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz nicht vereinbar“, sagt Schauws.

Berlin bring eine Bundesratsinitiative ein

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte ebenfalls, die Reform des Abstammungsrechts sei überfällig. Er verwies auf einen entsprechenden Antrag, den das Land Berlin am Freitag in den Bundesrat einbringen wird.

„Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist rechtlich ein riesiger Erfolg“, sagt auch GFF-Juristin und Verfahrenskoordinatorin Lea Beckmann, „wir haben das Oberlandesgericht überzeugt, dass es mit den Grundrechten schlichtweg nicht vereinbar ist, dass in Paulas Geburtsurkunde nicht ihre beiden Mamas stehen.“ Jetzt wollen sie gemeinsam in Karlsruhe dafür streiten, dass die verfassungswidrige Diskriminierung queerer Familien ein für alle Mal beendet wird. Auch andere Familien sind in der Sache bereits vor Gericht gezogen.

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