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Die Bundesrepublik hat sich mit der Entschädigung der Opfer des Paragrafen 175 lange Zeit gelassen.

© imago/Martin Müller

Update

Entschädigung für Urteile: Berlin rehabilitierte bislang acht verurteilte Homosexuelle

Neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller wurde dieses acht mal angewandt. In zwei weiteren Fällen kam es nur zu einer teilweisen Rehabilitierung.

In den ersten neun Monaten seit seiner Geltung haben in Berlin acht Menschen vom Gesetz zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller profitiert. Wie aus einer am Montag vom Abgeordnetenhaus veröffentlichten Antwort des Berliner Senats auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht, wurden bis zum 24. April zwölf Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt. Acht davon seien positiv beschieden worden. In zwei Fällen erfolgte den Angaben zufolge eine teilweise Rehabilitierung, weil das zugrundeliegende Urteil auch andere Delikte umfasste.

Zwei der zwölf Fälle wurden nach Angaben der Justizverwaltung an andere Staatsanwaltschaften abgegeben, weil Berlin nicht zuständig war. In einem Fall wurde der Antrag wegen fehlender Glaubhaftmachung abgelehnt, hieß es. Ein Fall sei nicht entschieden worden, weil der Antragsteller zwischenzeitlich starb. Alle Anträge wurden nach Senatsangaben von den früher verurteilten Personen selbst gestellt.

"Das Ergebnis ist bestürzend", sagt Sebastian Walter, queerpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus. "Es ist im höchsten Grade beschämend für diesen Rechtsstaat, dass das Rehabilitierungsgesetz zu spät gekommen ist, wie die vorliegenden Zahlen belegen. Die meisten der nach dem Schandparagrafen 175 verurteilten Männer sind bereits verstorben, ohne dass ihnen zu Lebzeiten Gerechtigkeit widerfahren ist."

50.000 Männer wurden bis 1969 nach dem Paragraf verurteilt

Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden, können seit Juli vergangenen Jahres rehabilitiert werden. Der Bundestag hatte beschlossen, dass die ergangenen Urteile aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen sind. Der frühere Paragraf 175 im Strafgesetzbuch, der in der Kaiserzeit eingeführt wurde und im Nationalsozialismus die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller war, galt auch in der Bundesrepublik und DDR weiter fort.

Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle wurden in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50.000 Männer wegen ihrer Sexualität verurteilt. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft. Die Bundesregierung ging zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses davon aus, dass maximal 5.000 Homosexuelle, vor allem schwule Männer, von der Neuregelung profitieren. Sie erhalten eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt. (epd/Tsp)

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