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Gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland dürfen nur in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht in einer Ehe. Die Grünen wollen erneut versuchen, die Ehe für Alle durchzusetzen.

© imago stock&people

Ehe für alle: Grüne starten neuen Anlauf für Homo-Ehe

Die Grünen starten einen neuen Versuch im Bundestag, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Sie setzen dabei auf Umweltministerin Barbara Hendricks und die SPD.

Die Grünen wollen einen neuen Vorstoß wagen, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Dazu benötigen sie die SPD - und hoffen auf Barbara Hendricks. Die Umweltministerin hatte sich öffentlich dafür ausgesprochen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft, die von der rot-grünen-Regierung vor 15 Jahren auf den Weg gebracht wurde, sei "noch nicht die Vollendung dessen, was notwendig ist", so Hendricks bei "Caren Miosga interviewt ..." in der letzten Woche (der Queerspiegel berichtete).

Die 62-Jährige, die selber in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, forderte eine "echte Gleichsetzung. So, wie es das Grundgesetz ja eigentlich vorsieht". Dann sagte sie jedoch resigniert, dass eine Durchsetzung des Vorhabens innerhalb dieser Legislaturperiode "jedoch wohl eher nicht gelingen" werde. Die Homo-Ehe sei von der Union deutlich ausgeschlossen worden.

Entscheidung noch innerhalb dieser Legislaturperiode

In einigen europäischen Ländern gibt es die Ehe für alle schon. Zuletzt hat sich Irland in einem Referendum zur Öffnung der Ehe entschieden. Sowohl der Bundesrat, die Grünen als auch die Linken wollen das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare streichen lassen.

Die Grünen fordern von der Ministerin, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Ein Entwurf der Partei zur Öffnung der Ehe wurde am 18.06.2015 an den Rechtsausschuss des Bundestages weitergeleitet. Wann genau der Bundestag über solche Entwürfe zu diskutieren hat, ist gesetzlich nicht festgelegt. Es muss jedoch innerhalb diese Legislaturperiode geschehen. Und im Vergleich zu Hendricks sehen die Grünen hier durchaus Chancen. Sie wollen den Entwurf in den nächsten Tagen im Bundestag vorstellen und darüber entscheiden lassen.

„Liebe Barbara, die Unterstützung der Grünen für die Öffnung der Ehe ist dir sicher. Wir haben mit SPD, Grünen, Linksfraktion und einigen in der Union eine Mehrheit für die Ehe für alle im Bundestag und der Gesetzentwurf liegt vor. Kein Grund für Mutlosigkeit." Das sagte Volker Beck, Bundestagsabgeordneter der Grünen, zum Tagesspiegel. "Wir müssen nur noch gemeinsam gegen das Eheverbot von Homosexuellen stimmen. Das sollte uns die Liebe wert sein. Wir stehen dafür jederzeit zur Verfügung." Eine Ehe für Alle könnte auch ohne Zustimmung von CDU und CSU durchgesetzt werden, denn zusammen hätten SPD, Grüne und Linke im Bundestag eine Mehrheit.

Der Grünen-Politiker Volker Beck bietet Umweltministerin Barbara Hendricks Unterstützung an, die Ehe für Alle im Bundestag durchzusetzen.
Der Grünen-Politiker Volker Beck bietet Umweltministerin Barbara Hendricks Unterstützung an, die Ehe für Alle im Bundestag durchzusetzen.

© dpa

CDU und CSU planen nach Informationen der „Bild-Zeitung“ hingegen, die traditionelle Heterofamilie zu betonen. Für den Wahlkampf für die Bundestagswahl im Herbst 2017 soll die Vater-Mutter-Kind-Familie der Homo-Ehe gegenüber stärker in den Mittelpunkt rücken. Aus CDU-Kreisen hieß es jedoch zunächst einmal: "Es gibt keine Arbeiter_klagesn am Wahlprogramm." Beschließen könnten CDU und CSU dem Bericht zufolge das Programm auf der gemeinsamen Strategie-Klausurtagung am 24. und 25. Juni. Auch dies wurde in CDU-Kreisen jedoch dementiert: "Die Klausur von CDU und CSU ist ein Diskussionstreffen und kein Beschlusstreffen", hieß es.

CDU: "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln"

Auf dem Blog kreuz-und-quer.de plädieren mehrere CDU-Politiker dafür, eine auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften durch das Grundgesetz zu schützen. Artikel 6 des Grundgesetzes solle entsprechend ergänzt werden, fordert die Gruppe in einem am Montag veröffentlichen Blog-Beitrag. Die Autoren sind der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, seine Amtsvorgänger Alois Glück und Bernhard Vogel, Bundestagspräsident Norbert Lammert, der frühere thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus, der ehemalige ZdK-Generalsekretär Friedrich Kronenberg sowie der frühere Bundestagsabgeordnete Hermann Kues.

Barbara Hendricks (SPD). In einem Interview hatte sie sich für die Ehe für Alle ausgesprochen. Die Grünen fordern von der Umweltministerin nun, einen Entwurf zur Gesetzesänderung im Bundestag zu besprechen.
Barbara Hendricks (SPD). In einem Interview hatte sie sich für die Ehe für Alle ausgesprochen. Die Grünen fordern von der Umweltministerin nun, einen Entwurf zur Gesetzesänderung im Bundestag zu besprechen.

© dpa

Die Autoren sprechen sich zugleich ausdrücklich gegen eine Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau aus. „Wer einem Sachverhalt gerecht werden will, muss Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln.“ Es gebe keinen Grund, das „Eigenprofil der Ehe“ zu relativieren. Sie sei „eine auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaft von Mann und Frau und Grundlage für eine Familie, aus der Kinder hervorgehen können“.

Eine YouGov-Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Deutschen für eine Ehe für Alle sind. Auch bei den Wählern von CDU und CSU sind es 61 Prozent, während  31 Prozent das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben aufrecht erhalten wollen.

Hauptunterschied liegt im Adoptionsrecht

Die Grünen schreiben in den Entwurf, ein Verbot der Ehe für Homosexuelle würde Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminieren. Lesen Sie den Entwurf unter diesem Link. Zu der Gesetzesänderung gebe es keine Alternativen. Haushaltsausgaben würden nicht anfallen, die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften blieben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt. Gleichgeschlechtliche Paare seien trotz Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in vielen Rechtsbereichen noch immer benachteiligt. Volker Beck zufolge wird bei rund 150 Regelungen in 54 Gesetzen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschieden.

Der Hauptunterschied liegt wohl im Adoptionsrecht: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Einer der Partner kann ein Kind allein adoptieren, benötigt dafür aber die Zustimmung des anderen. Zudem können bereits vorhandene Adoptivkinder des Partners adoptiert werden. Auch eine „Stiefkindadoption“, also das Adoptieren des leiblichen Kindes des jeweiligen Partners, ist zugelassen.

Weiterhin gibt es für die Eingetragene Lebenspartnerschaft keinen verfassungsrechtlichen Schutz nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Somit gibt es kein verfassungsgemäßes Recht auf eine Lebenspartnerschaft. Stattdessen wird dieses Recht vom Gesetzgeber erteilt und kann dementsprechend auch wieder aufgehoben werden.

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