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Bei der Demonstration wurde kritisiert, dass das BAMF die Asylanträge queerer Geflüchteter bereits in der Vergangenheit ablehnte.

© Wolfram Kastl/dpa/ picture alliance / dpa

Diskriminierung queerer Menschen in Bundesbehören: FDP wirft Bund mangelnden Aufklärungswillen vor

Ähnlich wie queere Soldat*innen könnten auch Mitglieder der Bundespolizei systematisch benachteiligt worden seien. Die FDP fordert jetzt, das aufzuklären.

Es ist noch nicht lange her, dass trans, inter* und nicht binäre Personen vom Polizeidienst ausgeschlossen wurden. Da verhinderte eine Dienstvorschrift, die festlegte, wer als polizeidiensttauglich eingestuft wird und wer nicht, systematisch deren Eintritt. Diese Vorschrift ist seit dem 1. Januar nicht mehr zulässig.

Auch ein Gesetz zur Rehabilitierung queerer Soldat*innen, die bis zum Jahr 2000 dienstrechtlich benachteiligt wurden, wurde im Mai dieses Jahres beschlossen. Deutsche Soldat*innen, die in früheren Jahren bei ihrem Dienst aufgrund ihrer Homosexualität diskriminiert wurden, sollen dafür entschädigt werden.

Ähnliche Regelungen bei der Polizei

Bei der Anhörung des Verteidigungsausschusses am 26. April sagte ein Sachverständige aus, dass es für Polizeibeamte in den Bundesbeamten- und Landesbeamtengesetzen sowie den korrespondierenden Disziplinargesetzen vergleichbare diskriminierende Regelungen gegeben habe. Diese hätten sich ähnlich wie bei Soldat*innen auf das sogenannte „Wohlverhalten“ der Polizeibeamt*innen bezogen.

Die FDP hat nun eine entsprechende Anfrage zur Diskriminierung von LSBTI in Bundesbehörden an den Bundestag gestellt. Darin erkundigt sich der Abgeordnete Jens Brandenburg, welche aktuellen oder früheren arbeits- oder dienstrechtlichen Regelungen in derzeitigen und ehemaligen Behörden der Bundesregierung bekannt sind, die sich auf die sexuelle oder geschlechtliche Identität beziehen.

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Außerdem fragt er nach, ob und wann diese Regelungen aufgehoben wurden und wie viele Beamt*innen betroffen waren beziehungsweise welche Konsequenzen sie erfahren haben.

Antwort der Bundesregierung irritiert

In der Antwort der Bundesregierung, die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es nun, dass das parlamentarische Fragerecht der politischen Kontrolle des Handelns der Bundesregierung diene und die Kontrolle auf das Handeln der aktuellen Bundesregierung gerichtet sei.

Und weiter: „Sofern Fragen den Verantwortungszeitraum früherer Bundesregierungen betreffen, beinhaltet das parlamentarische Fragerecht lediglich insoweit Rekonstruktionspflicht zu Sachverhalten früherer Bundesregierungen, soweit diese gegenwärtig politisch noch relevant sind.“

Diese Begründung ist zumindest dahingehend merkwürdig, dass mit dem Gesetz zur Rehabilitierung queerer Soldat*innen jüngst ein Gesetz beschlossen wurde, das sich auf die Diskriminierung ehemaliger Bundesregierungen bezieht.

"Lautes Schweigen der Bundesregierung"

Brandenburg kritisiert daher die Antwort: „Was hat die Bundesregierung zu verbergen? Verschweigt sie ihr bekannte Diskriminierungen, um sich vor einer Entschädigung zu drücken? Wenn ihr keine Benachteiligungen bekannt sind, könnte sie das ja einfach sagen. Die absurde Hinhaltetaktik ist beschämend.“ Die Verantwortung für historisches Unrecht ende nicht mit dem Wechsel der Regierungsbank.

Wenn homo-, bi- und transsexuelle Menschen im Dienste des Bundes systematisch benachteiligt worden seien, dann seien eine offizielle Entschuldigung und eine Entschädigung fällig, sagt Brandenburg und ergänzt: „Natürlich ist das gegenwärtig politisch noch relevant.“

Er fordert deshalb aufzuklären, ob Homosexualität ein Beförderungs- oder gar Berufsrisiko in der Bundespolizei gewesen sei. Denn: „Das laute Schweigen der Bundesregierung offenbart Verantwortungslosigkeit und vielleicht auch ein schlechtes Gewissen.“

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