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Erstmals durfte in Deutschland ein schwules Paar ein Kind adoptieren (Symbolbild).

© picture alliance / dpa

Update

Berliner Familiengericht: Erstmals darf ein schwules Paar ein Kind adoptieren

Wenige Tage nach dem Inkrafttreten der "Ehe für alle" stimmte ein Berliner Familiengericht der Adoption eines Kindes durch ein schwules Paar zu.

Die Mahlsdorfer Michael und Kai Korok sind das erste gleichgeschlechtliche Paar, das gemeinsam ein Kind adoptiert hat. Auch das ist mit der Einführung der Ehe für alle für lesbische und schwule Ehepaare möglich geworden. Der zweieinhalbjährige Pflegesohn lebt seit seiner Geburt bei den beiden Männern. Die beiden hatten bereits alles vorbereitet, um eine Adoption beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. „Jetzt sind wir natürlich sehr froh, dass wir uns diesen Umstand ersparen können“, sagt Korok.

Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Ehe für alle stimmte das zuständige Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg der Adoption durch die Eheleute zu, wie der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg am Dienstag mitteilte. Es handle sich vermutlich um die erste derartige Adoption. Von weiteren Fällen ist bislang nichts bekannt.

Das Gesetz war am 1. Oktober in Kraft getreten, nachdem der Bundestag die Änderung im Juni beschlossen hatte. Sie bedeutet die volle Gleichstellung in der Ehe, auch bei der Adoption von Kindern. Bis September konnten Lesben und Schwule in Deutschland nur eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen.

Dem Verband zufolge ließ das Paar seine eingetragene Partnerschaft am 2. Oktober in eine Ehe umwandeln. Am 4. Oktober reichten die Eheleute die Heiratsurkunde dann beim zuständigen Familiengericht ein. Dem Verband zufolge wurde der Brief mit der positiven Entscheidung des Gerichts den Eheleuten am Montag zugestellt. Dadurch sei die Adoption des Jungen nun rechtswirksam geworden. (AFP)

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