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Auch in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Berlin sollen die Haftbedingungen für trans und inter Personen verbessert werden.

© dpa/ Paul Zinken

Berlin reformiert Strafvollzug: Verbesserung von Haftbedingungen für trans und inter Personen

In Berlin sind zukünftig Einzelfallentscheidungen bei der Einteilung in männlich und weiblich möglich. Das soll vor allem queeren Personen zugute kommen.

Die Haftbedingungen von trans und intergeschlechtlichen Personen in Berlin sollen verbessert werden. Das entschied das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag. Das Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen sieht unter anderem vor, dass der sogenannte Trennungsgrundsatz angepasst wird und künftig Einzelfallentscheidungen möglich sind.

Dadurch sollen vor allem trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen die Möglichkeit haben, selber mitzubestimmen, ob sie in die Haftanstalten für Männer oder für Frauen kommen.

Trans Frauen können zukünftig auch dann in ein Frauengefängnis, wenn sie ihren Geschlechtseintrag oder Namen noch nicht offiziell geändert haben. In dem Gesetz heißt es, dass „von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung“ im Einzelfall „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt“ abgewichen werden könne.

Insbesondere, dann, „wenn sich Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.“

Damit ist Berlin das erste Bundesland, das eine solche Regelung eingeführt hat. Justizsenator Dirk Behrendt bezeichnete das Gesetz als „Voraussetzung für einen zeitgemäßen Umgang mit Transpersonen im Gefängnis.“

"Ein wichtiger Schritt, um Gewalt und Diskriminierung vorzubeugen"

Zuvor hatte der Gesetzentwurf sich über ein Jahr lang im Beratungsprozess befunden und war schließlich mit einer Änderung an das Plenum zurückverwiesen worden. Dabei war die Ergänzung hinzugekommen, dass bei der Einzelfallregelung auch die „Bedürfnisse der übrigen Gefangenen“ berücksichtigt werden sollten. Dieser Aspekt wird nicht weiter ausgeführt, sodass unklar ist, wie er in der Praxis umgesetzt werden soll.

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Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* hebt die Bedeutung des verabschiedeten Gesetzentwurfes hervor: „Trans*, inter* und nicht-binäre Gefangene befinden sich in einer vulnerablen Position und sind besonders stark gefährdet Gewalt zu erfahren. Hier mehr Mitbestimmung bei der Unterbringung zu geben, wenn der Geschlechtseintrag von der geschlechtlichen Identität abweicht oder ein offener bzw. diverser Geschlechtseintrag vorliegt, ist ein wichtiger Schritt, um Gewalt und Diskriminierung vorzubeugen.“ Weitere Schritte wie eine Verbesserung des Zugangs zu Hormontherapien oder geschlechtsangleichenden Operationen seien ebenfalls wichtig.

Diskriminierende Vorfälle in der Vergangenheit

In der Vergangenheit erfuhren trans und intergeschlechtliche Personen aufgrund der bisherigen Regelung immer wieder Diskriminierung. So musste etwa die trans Frau Diana O. im Jahr 2019 mehrere Monate im Männergefängnis von München-Stadelheim verbringen, mit der Begründung, dass ihre geschlechtsangleichende Operation nicht vollzogen sei.

Die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer hatte das als „nicht hinnehmbare Diskriminierung“ kritisiert. Wie queer.de berichtet sollen außerdem zwei trans Aktivist*innen aus der Besetzung des Hambacher Forstes ihre Haftzeit im falschen Gefängnis verbracht und dabei diskriminierende Erfahrungen gemacht haben.

Der Bundesverband Trans* begrüßt die Entscheidung, Diskriminierung gegenüber trans, inter und nicht binären Gefangenen abzubauen. „Es ist positiv, dass diese Gefangenen so erstmalig berücksichtigt wurden und das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ernstgenommen wird“, sagt Hümpfner.

Mit Sorge würde der Verband allerdings die Ergänzung im Gesetzestext sehen, die eine Abweichung vom Grundsatz der Geschlechtertrennung nur dann vorsieht, wenn es auch den Bedürfnissen der übrigen Gefangenen entspricht. „Hier gibt es das Potential, dass das Gesetz ausgehöhlt wird und es zu keiner Verbesserung in der Praxis kommt.“

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