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Außenansicht der DITIB Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld.

© Imago Images/Future Image/C. Hardt

Zeichen der Religionsfreiheit: Muezzins dürfen in Köln bald zum Gebet rufen

In Köln sind fünfminütige Gebetsrufe erlaubt. Oberbürgermeisterin Rekers wertet dies als „Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion“.

Wer in Köln unterwegs ist, könnte bald an Freitagen mancherorts den Ruf des Muezzins vernehmen. Wie die Domstadt mitteilte, wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt gestartet. Moscheegemeinden können nun auf Antrag und unter bestimmten Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen.

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Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wertete das Vorhaben als „Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion“ und als „Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit“.

Muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft“. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage“, so Reker. „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Zu den Auflagen gehört, dass der Gebetsruf nur zwischen 12 und 15 Uhr und maximal fünf Minuten lang erfolgen darf. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Jede Gemeinde muss zudem einen Ansprechpartner benennen, der Fragen aus der Nachbarschaft beantwortet und mögliche Beschwerden entgegennimmt.

Das Projekt wird den Angaben zufolge durch die Stadtverwaltung eng begleitet. Nach zwei Jahren wollen die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden ihre Erfahrungen auswerten und darüber entscheiden, ob die Neuregelung beibehalten werden kann. (dpa, KNA)

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