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Ein Wolf steht im Freigehege im Tierpark Wisentgehege.

© dpa

Update

Wolfsjagd in Deutschland: Sie sollten längst tot sein

In Schleswig-Holstein und Niedersachsen stehen zwei Wölfe auf der Abschussliste. Doch sie leben – und werden in der Bundesregierung zum Politikum.

Der eine hat Familie und steht auf Rinder. Der andere ist Junggeselle und bevorzugt Schafe. Doch beide teilen ein Schicksal: Eigentlich sollten sie längst tot sein.

Seit Januar dürfen die beiden Wolfsrüden abgeschossen werden – ganz legal. Das haben die jeweiligen Landesminister in Schleswig-Holstein und Niedersachsen beschlossen. Kiels grüner Agrarminister Jan Philipp Albrecht hat den Problemwolf „GW924m“ zum Abschuss freigeben. „GW“ steht für „Greywolf“, „m“ für männlich, die Nummer stammt aus dem Labor. Seine Freunde nennen ihn „Dani“, vielleicht weil der junge Wolf aus Dänemark eingewandert ist. Schafhalter fürchten ihn, weil „GW924m“ im Kreis Pinneberg wiederholt Schafe gerissen hat. Acht Mal hat der Rüde vermeintlich wolfssichere Zäune überwunden. Experten vermuten, dass er das von seinen Eltern gelernt hat. Nun will die Politik verhindern, dass „GW924m“ diese Vorliebe an mögliche Nachkommen weitergibt.

Sein niedersächsischer Artgenosse „GW717m“ hat das vielleicht schon getan. „GW717m“ ist Leitwolf des Rodewalder Rudels, in Wolfsschutzkreisen heißt er „Roddy“. Der Rüde hat eine Partnerin, mit der er im Norden Hannovers zusammenlebt, auch Welpen sind schon gesehen worden. Mindestens eines der Jungtiere hat allerdings inzwischen auf der Autobahn sein Leben verloren. „GW717m“ soll ebenfalls Schutzzäune überwunden und sich wiederholt an Rindern und Ponys vergriffen haben. Und obwohl sein Rudel auf bis zu acht Wölfe geschätzt wird, ist Agrarminister Olaf Lies (SPD) sicher, den Richtigen zu erwischen. Das zum Abschuss freigegebene Tier sei an „optischen Merkmalen zu erkennen“, versichert der Minister.

Bis zu 70 Kilometer legt der Wolf in der Nacht zurück

Nur: Man findet ihn nicht. Seit Wochen machen Jäger im Auftrag des Staats Jagd auf die beiden Wölfe. In Niedersachsen allerdings mit mehrwöchiger Pause, weil der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ per Gerichtsbeschluss Roddys Leben retten wollte. Vergeblich. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erlaubte vor gut einem Monat den Abschuss, doch „GW717m“ ist weiter am Leben. Genauso wie „GW924m“. „Das ist ein sehr schlaues, sehr mobiles Tier“, sagt Joschka Touré vom Agrarministerium Schleswig-Holstein. Bis zu 70 Kilometer legt der Wolf in der Nacht zurück, sein Revier ist riesengroß. Von „etlichen Hunderten Hektar“ spricht Touré. Wölfe sind im nördlichsten deutschen Bundesland noch immer eine Seltenheit. Gerade einmal vier bis fünf Tiere leben dort, anders als im Wolfsland Brandenburg. Von den 73 Wolfsrudeln, die in Deutschland nachgewiesen worden sind, sind allein 26 in Brandenburg ansässig. Brandenburgs Bauern wird das zu viel. Sie fordern seit längerem den Abschuss von Tieren, die ihren Schafen, Ziegen, Rindern oder Pferden zu nahe kommen.

Doch das ist nicht erlaubt. Der Wolf ist streng geschützt. Geschossen werden dürfen nur Tiere, die nachweislich wiederholt Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben. So wie die beiden Problemwölfe. Niedersachsens Agrarminister Lies hat die Abschussgenehmigung für "GW717" jetzt um einen Monat verlängert, sein Amtskollege in Kiel, Jan Philipp Albrecht, hat die Abschussgenehmigung für "GW924m" nun sogar auf unbegrenzte Zeit verlängert.

Bundesagrarministerin Klöckner will präventive Abschüsse

Einige Bundesländer und Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) wollen das ändern. Sie sind dafür, Wolfsbestände zu verringern, damit sich das Raubtier nicht noch weiter ausbreitet. „Der Wolf hat keine natürlichen Feinde“, betont eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der Bestand verdoppele sich alle drei bis vier Jahre. 2017 seien 1167 Weidetiere von Wölfen getötet oder verwundet worden, vier Mal so viele wie 2014. Deshalb solle man den Wolfsbestand und die Größe der Rudel „präventiv“ kontrollieren, unabhängig davon, „ob eine konkrete Gefahr besteht“. Man sei im Gespräch mit dem Umweltministerium, um eine Lösung zu finden.

In der Wolfsfrage liegen die Ministerien noch weit auseinander

Doch Umweltministerin Svenja Schulze ist zwar bereit, die Kriterien für einen Abschuss zu lockern. Künftig soll ein Wolf schon dann getötet werden dürfen, wenn er „ernste Schäden“ verursacht. Bislang sind „erhebliche Schäden“ nötig, die den Weidetierhalter in seiner Existenz bedrohen. Doch eines schließt man im Umweltministerium aus: „Man darf keinen Wolf abschießen, der sich nichts hat zu schulden kommen lassen“, betont eine Ministeriumssprecherin. In der Wolfsfrage liegen die beiden Ministerinnen noch weit auseinander.

So wie auch Wolfsschützer und -gegner. Die Auseinandersetzung macht auch vor persönlichen Anfeindungen nicht halt. Sowohl in Kiel als auch in Hannover hält man die Namen der Jäger geheim, um sie vor Angriffen von Wolfsaktivisten zu schützen. Todesdrohungen sind in den Ministerien eingegangen, auch gegen Agrarminister Albrecht. Im Internet rufen Wolfsfreunde zum Widerstand gegen den „Schießbefehl“ auf, verabreden sich Unterstützer zum nächtlichen Müllsammeln im Wald, um den Jägern das Handwerk zu legen.

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