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Ein Aufkleber mit der Aufschrift "Gottlos Glücklich" klebt am 17.03.2016 in Bochum vor dem Haus Dahlhoff, dem "sozialen Zentrum" an der Eingangstür. Am 25. März möchte die Initiative ein Filmfest gegen das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen starten und den Film "Das Leben des Brian" zeigen.

© dpa

Widerstand gegen Filmverbot: Warum Monty Python an Karfreitag verboten ist

An „stillen Feiertagen“ wie Karfreitag sind nicht nur einige Tanzveranstaltungen verboten. Auch bestimmte Filme dürfen nicht öffentlich gezeigt werden. In Bochum regt sich dagegen seit Jahren Widerstand.

Martin Budich will es wieder tun. Er will „Das Leben des Brian“ abspielen, dabei hat er die Komödie sicherlich schon 20 Mal gesehen. Er weiß quasi schon vorher, wann er lachen wird. Aber um den Film geht es Budich gar nicht, ihm geht es ums Prinzip. Das aus seiner Sicht viel zu enge Verhältnis von Staat und Kirche treibt ihn um. Auf dem Papier ist das vielleicht ein dröges Thema, aber Budich hat einen Weg gefunden, es immer wieder prominent zu platzieren. Dieser Weg führt über „Das Leben des Brian“. Was den Klassiker der Komikergruppe Monty Python zur Waffe des Rentners auf seiner Mission zu mehr Kirchenferne macht, ist die Feiertagsgesetzgebung.

Sie macht sich an diesem Freitag, dem Karfreitag, wieder bemerkbar. Tanz- oder andere öffentliche Veranstaltungen sind häufig verboten. Und - was vielleicht nicht so viele wissen - auch bestimmte Filme, die nach Ansicht von Prüfern nicht so recht zu dem in der Geschichte der Christenheit mit Schwermut besetzten Tag passen mögen. Zum Beispiel der „Brian“.

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Initiative „Religionsfrei im Revier“

Budich will ihn aus einer Art Protesthaltung heraus mit seiner Initiative „Religionsfrei im Revier“ in Bochum zeigen. „Sonn- und Feiertage sind in Deutschland durch Ländergesetze geschützt. Diese sehen vor, dass an stillen Feiertagen nur solche Filme öffentlich vorgeführt werden dürfen, bei denen der diesen Tagen entsprechende „ernste Charakter“ gewahrt ist“, erklärt Stefan Linz von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.

Bei der FSK entscheiden Gremien seit 1952 daher über die Feiertagstauglichkeit. Es gibt eine lange Liste von Filmen, die durchgefallen sind. Die Entscheidung liegt dabei in den Händen zweier Prüfer, die zu einem Ausschuss aus Ehrenamtlichen bei der FSK gehören. Einen entsendet die Film- und Videowirtschaft, den zweiten die öffentliche Hand - dazu zählen gelegentlich auch Kirchen.

Martin Budich von der Initiative "Religionsfrei im Revier" posiert am vor dem Haus Dahlhoff in Bochum.
Martin Budich von der Initiative "Religionsfrei im Revier" posiert am vor dem Haus Dahlhoff in Bochum.

© dpa

Die Prüfer haben allerdings Ermessensspielraum. Mit den Jahren wurde daher immer seltener den Daumen gesenkt. „Die Bedeutung der Feiertage in unserer Gesellschaft hat sich mittlerweile erheblich gewandelt“, meint Linz. Gleichwohl gibt es die sogenannte Feiertagsfreigabe noch, die erfunden wurde, als sich über das Kinoprogramm noch recht einfach regulieren ließ, welche Filme die Deutschen zu Gesicht bekommen und welche nicht. Das Wort Streamingdienst war noch nicht erfunden.

In den 50er und 60er Jahren hatten es deshalb an Feiertagen vor allem Komödien schwer. „Klamauk entsprach nach damaligen Vorstellungen nicht dem Charakter der stillen Feiertage“, sagt Linz. Mittlerweile ist die Liste zu einem recht bunten Film-Sammelsurium angewachsen. Bei manchem Film lassen sich die Beweggründe der Prüfer womöglich leichter nachvollziehen - etwa beim brachialen Kalauer-Feuerwerk „Sunshine Reggae auf Ibiza“, das mit Hauptdarsteller Karl Dall und allerhand barbusigen Frauen aufwartet. Oder auch bei „Police Academy ... Dümmer als die Polizei erlaubt“.

„The Rocky Horror Picture Show“, „Ghostbusters - Die Geisterjäger“ oder „Mad Max“

Aber auch Streifen, die mehr Spuren in der Filmgeschichte hinterlassen haben, stehen auf dem Index - etwa „The Rocky Horror Picture Show“, „Ghostbusters - Die Geisterjäger“ oder „Mad Max“. Dass die Religion im Staatswesen ihren Platz behauptet, obwohl die Kirchen an Bindungskraft verlieren, sehen auch Experten so. Stefan Muckel vom Institut für Kirchenrecht an der Uni Köln nennt es eine „verfassungsrechtliche Situation, die der Religion freundlich gegenübersteht“. Von Kirchenprivilegien würde er aber nicht sprechen.

„Die verfassungsrechtliche Situation resultiert daraus, dass man sich in Deutschland über Jahrhunderte hinweg und schlimmer als in jedem anderen Land aus Gründen der Religion bekämpft hat.“ Danach sei mit aller Kraft versucht worden, sich gütlich zu einigen. Martin Budich hat den „Brian“ in Bochum trotz der Gesetze schon mehrmals an Karfreitag gezeigt. Der Film ist sein Zugpferd, wenn es darum geht, auf Privilegien aufmerksam zu machen, die die Kirchen aus seiner Sicht noch genießen.

Man tritt ihm nicht zu nahe, wenn man sagt, dass er gezielt provoziert. Mehrere Medien haben schon über seinen Kampf berichtet. Als ihm die Stadt Bochum 2014 für den „Brian“ endlich ein Bußgeld aufbrummte, war das für ihn ein Erfolg. Sein eigentliches Ziel ist nun eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht. (dpa)

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