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Das Cover des Nirvana-Albums „Nevermind“

© mauritius images

Wegen Kinderpornografie: Baby auf „Nevermind“-Cover verklagt Nirvana

Als er vier Monate alt war, wurde Spencer Elden beim Schwimmen fotografiert. Das Foto wurde Cover des Nirvana-Albums „Nevermind“. Jetzt geht er vor Gericht.

Im September 1991 erschien das legendäre Album „Nevermind“ der Band Nirvana. Das Cover dürfte Musikfans ebenso bekannt sein wie die Musik: ein Unterwasserbild eines Babys mit Dollarnote, die an dem Baby vorbeitreibt. Jetzt hat Spencer Elden, das Baby auf dem Albumcover, die noch lebenden Bandmitglieder, die Nachlassverwalter von Band-Frontmann Kurt Cobain und weitere Personen verklagt. Das berichtet der Sender „CBS“.

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Zum Zeitpunkt der Aufnahme sei Elden vier Monate alt gewesen. Heute ist er 30 Jahre alt und bezeichnet die Nacktfotografie als Kinderpornografie und als Verstoß gegen amerikanische Gesetze. Außerdem hätten seine Eltern der Veröffentlichung nie zugestimmt.

Laut „Variety“ fordert Elden von jedem der Angeklagten mindestens 150.000 US-Dollar. Also unter anderem von den überlebenden Bandmitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic, von Courtney Love (Nachlassverwalterin von Kurt Cobain), Guy Oseary und Heather Parry (Verwalter von Cobains Anwesen), Fotograf Kirk Weddle, dem künstlerischen Leiter Robert Fisher.

Elden habe die Szene im Laufe der Jahre immer wieder nachgestellt. Er sei anlässlich des 10., 17., 20. sowie 25. Jahrestages des Albums in Pools getaucht, um zu posieren. Dabei trug er eine Badehose. In den meisten Interviews zu diesen Fotoshootings äußerte er jedoch gemischte Gefühle darüber, für das „Nevermind“-Cover berühmt zu sein, berichtet „Variety“. Trotz seiner anhaltenden Zwiespältigkeit gegenüber dem Vermächtnis des Fotos hatte er es bisher nicht als pornografisch bezeichnet.

Mit dem Foto hätten einige Menschen viel Geld verdient, heißt es weiter. Spencer Eldens Eltern hingegen hätten gerade mal 200 Dollar am Tag der Aufnahme bekommen. In der Klage heißt es, dass die Angeklagten „wissentlich kommerzielle Kinderpornografie produziert, besessen und beworben haben, die Spencer darstellt, und sie haben dafür wissentlich einen Wert erhalten. … Trotz dieses Wissens unternahmen die Angeklagten keine angemessenen Schritte, um Spencer zu schützen und seine Verbreitung zu verhindern“. (Tsp)

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