zum Hauptinhalt
In Berlins Großsiedlungen die Interessen der Mieter*innen bei Modernisierungen und Konflikten vertreten - dafür setzen sich die Mieterbeiräte ein.

© Foto: imago images

Wahl der Mieterbeiräte: Einsatz für die Nachbarn

Berlins landeseigene Wohnungsunternehmen rufen zur Abstimmung auf

Der Countdown läuft. In der nächsten Woche werden die Wahlunterlagen versandt und im Juni 2022 dann zeitgleich neue Mieterräte bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen HOWOGE, degewo, GESOBAU, STADT UND LAND und WBM gewählt.

[Das ist ein Text aus dem Newsletter Ehrensache: Der Tagesspiegel würdigt mit Deutschlands erstem Ehrenamts-Newsletter all jene Menschen, die aktiv dabei mithelfen, dass Berlin lebenswert ist und liebenswert bleibt – kostenlos und jederzeit kündbar. Melden Sie sich an unter: ehrensache.tagesspiegel.de]

Ihre Aufgabe ist es, bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie beim Umgang mit Gemeinschaftseinrichtungen die Interessen der Mieter*innen gegenüber den Unternehmen zu vertreten. Mieterräte gibt es in Berlin seit 2016. Dieses Instrument zur Stärkung der Mieterbeteiligung und damit der Demokratisierung des Wohnens ist im Vergleich zu anderen deutschen Städten und Wohnungsunternehmen außergewöhnlich.
Für die Wahl hat jedes Wohnungsunternehmen seine Wohnungsbestände in Wahlbezirke aufgeteilt. Jeder Wahlbezirk umfasst 5.000 bis 8.000 Haushalte. Brieflich wurden alle Mieter*innen bereits Anfang des Jahres über die anstehende Wahl informiert. Wer sich zur Wahl stellen wollte, musste sich bis Ende Februar melden. Auf Nachfrage heißt es, es hätten sich insgesamt 360 Kandidierende in 22 Wahlbezirken gemeldet. Bei der Degewo stellen sich 105 Mieter zur Wahl. Mitte Mai werden dann die Wahlunterlagen versandt. Alle Mieter*innen enthalten unter anderem eine Broschüre. Darin geben die Kandidierenden Auskunft, warum sie sich zur Wahl stellen, und was sie im Mieterrat vorhaben, wenn sie gewählt werden. Im Anschluss daran gibt es Veranstaltungen, auf denen sich die Kandidierenden vorstellen können. Mieter*innen können dann ihre Stimme bis Mitte Juni abgeben.
Gesucht werden noch Wahlhelfer*innen. Eine Person aus dem Mieterrat hat einen Sitz mit Stimmrecht im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens. Ein zweites Mieterratsmitglied ist als Gast bei den Sitzungen des Aufsichtsrats dabei. Übrigens: Neben den Mieterräten gibt es seit 1983 in den städtischen Gesellschaften auch kiezbezogene Mieterbeiräte, die sich insbesondere um das soziale und kulturelle Miteinander in Nachbarschaften bzw. Quartieren engagieren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false