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Der Musiker und Sänger Gil Ofarim hatte einem Hotelangestellten in Leipzig antisemitische Ausfälle vorgeworfen. Nun wird er selbst angeschuldigt.

© Gerald Matzka/dpa

Vorwürfe gegen den Musiker: Gil Ofarim schweigt und lässt Frist verstreichen

Bis Montag hatte der einer Verleumdung beschuldigte Musiker Gil Ofarim Zeit, sich vor dem Landgericht Leipzig zu äußern. Bislang hat er das nicht getan.

Der Musiker Gil Ofarim hat sich laut Angaben des Landgerichts Leipzigs bislang nicht zu den Vorwürfen gegen ihn nach dem Besuch eines Leipziger Hotels geäußert. Das Gericht hatte ihm eine Frist bis Montag eingeräumt, in der es zunächst nicht über die Zulassung der Anklage entschied, wie eine Sprecherin am Dienstag sagte.

„Er kann sich weiterhin zu den Vorwürfen einlassen. Ab jetzt könnte das Gericht aber jederzeit bekannt geben, ob es die Anklage zulässt.“ Es könne noch dauern, bis das Gericht eine Entscheidung fälle. Das hänge auch von der Arbeitsbelastung des Gerichts und anderen laufenden Verfahren ab. Konkrete Fristen gebe es nicht.

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Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen.

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Ofarim bleibt bei seiner Darstellung

Ofarim hält laut seinem Anwalt an seiner Darstellung fest. „Davon können Sie ausgehen“, sagte der Anwalt Markus Hennig dem NDR-Medienmagazin „Zapp“ in einem vergangene Woche veröffentlichten Beitrag auf die Frage, ob Ofarim bei seiner Version des Vorfalls bleibe.

So kann es im Prozess nun weitergehen

Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.

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Eine emotional aufgeladene Debatte mit Wendung

Zunächst sahen viele Beobachter:innen in Gil Ofarims Schilderungen ein Beispiel für einen antisemitischen Vorfall. Auch Felix Klein, der Beauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Antisemitismus, solidarisierte sich gemeinsam mit mehreren Politiker:innen mit dem Künstler, der im Oktober 2021 behauptete, von einem Mitarbeiter des Leipziger „Westin“-Hotels antisemitisch angefeindet worden zu sein.

Ofarim sei aufgefordert worden, seine Halskette mit Davidstern zu verbergen, um in das Hotel einchecken zu können. Der beschuldigte Hotelmitarbeiter sah sich im Internet zahlreicher Anfeindungen ausgesetzt.

Doch anschließend wurden Zweifel an der Darstellung Ofarims laut. Auf Bildern von Überwachungskameras ist die Halskette nicht zu sehen und daher ist es derzeit fraglich, ob sich der Vorfall wie beschrieben ereignete. (mit dpa)

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