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Auch im Krankenhaus muss man oft mit Zustzleistungen rechnen, die von der Kasse nicht übernommen werden.

© imago/Westend61

Von Brille bis Pille: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Eine ärztliche Behandlung ist in Deutschland mit einer Versichertenkarte kostenlos. Doch was ist etwa mit Zahnersatz? Welche Zusatzleistungen werden übernommen?

Mit Jahresbeginn sind auch die Krankenkassenbeiträge für viele Patienten in Deutschland erneut gestiegen. Was aber bekommt man für seine Zahlungen in den Topf zurück? Und wofür gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse nur einen Zuschuss? Die Bedingungen scheinen oft undurchsichtig, sind aber bei genauerem Prüfen einfach zu verstehen.

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Allgemein handeln die Krankenkassen nach Vorschriften im sogenannten Sozialgesetzbuch. Hierin ist festgeschrieben, dass die gesetzlichen Kassen nur das bezahlen sollen, was "wirtschaftlich und medizinisch notwendig und ausreichend" ist. Deshalb ist der klassische Besuch beim Hausarzt selbstverständlich eine Kassenleistung.

Auch die Behandlung nach einer Überweisung zu einem Facharzt wird übernommen, genauso wie ein Aufenthalt in einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus und empfohlene Schutzimpfungen. Jegliche Zusatzleistungen sowie die meisten Vorsorgeuntersuchungen zählen hingegen laut Katalog nicht zum Notwendigen.

Da jedoch auch die Krankenkassen auf dem freien Markt überstehen wollen, treten sie über ihr Zusatzleistungsangebot in Konkurrenz. Oft lohnt sich daher vor Bezahlung einer Rechnung zu schauen, ob die Behandlung zu den sogenannten IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen) gehört. Bei einigen Bereichen unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen allerdings kaum.

Warum zahle ich auch für verschriebene Medikamente?

Auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zur Heilung bestimmter Erkrankungen wird man in der Apotheke oft zur Kasse gebeten. Das liegt an der gesetzlichen Regelung, dass Patienten immer 10 Prozent des Verkaufspreises mittragen. Diese Zuzahlung darf maximal 10 Euro und mindestens 5 Euro betragen.

Besondere Regelungen gibt es für Produkte zur Empfängnisverhütung. Die Verhütungspille etwa wird für Frauen bis 18 Jahre vollständig von der Kasse bezahlt, bis zum 22. Lebensjahr ist lediglich eine Zuzahlung nötig. Danach müssen die Frauen den vollen Betrag für "die Pille" selbst zahlen. Werden solche Produkte aus medizinischen Gründen verschrieben, können Ausnahmeregelungen greifen.

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Teilweise handeln die Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern auch Sonderpreise aus, sodass eventuell geringere oder gar keine Kosten für den Verbraucher entstehen. Generell kann man sich auch von Zuzahlungen befreien lassen, sobald man die Belastungsgrenze erreicht. Dies ist gegeben, sobald die Zuzahlungen 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten.

Zahlt die Krankenkasse meine neue Brille?

Die Kosten einer Brille werden von den Krankenkassen nicht getragen. Nur bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird eine derartige Korrektur eines Sehfehlers finanziell unterstützt. Das hängt damit zusammen, dass solche Sehfehler im Alter oft zu chronischen Erkrankungen führen können.

In sehr seltenen Fällen übernehmen die Kassen auch bei Erwachsenen die Kosten, allerdings nur für die Gläser, nicht für das Gestell. Dafür muss allerdings ein Korrektionswert von mehr als 6 Dioptrien gemessen werden. Bei einer Hornhautverkrümmung beträgt der Grenzwert 4 Dioptrien.

Kann ich mir Behandlungen beim Zahnarzt erstatten lassen?

Eine standardmäßige Behandlung beim Zahnarzt ist in Ihren Kassenleistungen mit inbegriffen, die professionelle Zahnreinigung zahlen Sie selbst. Für Zahnersatz gibt es bestimmte Festbeträge, die unabhängig vom jeweiligen Befund gezahlt werden. Laut diesem werden 60 Prozent der Gesamtkosten übernommen, bei Führen des sogenannten Bonusheftes sogar bis zu 75 Prozent.

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Was Kiefernorthopädie betrifft, gilt das selbe Schema wie bei Brillen: Derlei Behandlungen werden in der Regel nur für Jugendliche bis 18 Jahre gezahlt. Für diese Altersgruppe allerdings werden die vollen Kosten der Kiefernorthopädie getragen.

Wie bekomme ich das Geld denn eigentlich zurück?

Hat man sich zuvor über eine übernommene Leistung informiert, muss man die Kosten gar nicht erst selbst übernehmen. In diesem Fall kann man sich vom behandelnden Art oder der behandelnden Ärztin eine Rechnung ausstellen lassen und diese dann bei der Krankenkasse einreichen. Die meisten Kassen bieten diesen Service mittlerweile auch online an.

Unter Umständen kann die Krankenkasse hierbei allerdings eine Abschlagszahlung für Verwaltungskosten verlangen. Auch für etwaige Mehrkosten muss der oder die Behandelte selbst aufkommen.

Wie läuft die Erstattung von Kuren oder Therapien?

Bei bestimmten Erkrankungen werden ambulante Kuren verschrieben, um eine mögliche Behinderung oder eine Verschlimmerung des Leidens zu vermeiden. Die Krankenkasse übernimmt eine solche Kur alle vier Jahre für bis zu drei Wochen. Dabei werden die vollen Kosten für Behandlungen übernommen, für Unterkunft und Verpflegung gibt es Zuschüsse.

Generell übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich viele Gesundheitsleistungen. Die Arbeit für den Patienten oder die Patientin besteht lediglich im Recherchieren der übernommenen Leistungen und der kooperierenden Ärzte und Ärztinnen. Auch viele Hilfsmittel wie etwa Hörgeräte werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet. Einziges Manko: Meist werden nur die Standardausführungen gezahlt, Luxus ist Eigensache.

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