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In dieser Klinik in Fritzlar in Hessen sollen durch eine mutmaßlich falsche Ärztin vier Menschen gestorben sein.

© Uwe Zucchi/dpa

Vier Todesfälle in Hessen: Mutmaßlich falsche Ärztin sitzt in Untersuchungshaft

Vier Patienten sollen gestorben sein, weil eine 48-Jährige ohne entsprechende Ausbildung Anästhesien durchgeführt hat. Ob es weitere Opfer gibt, wird geprüft.

Bei der Polizei sind erste Hinweise aus der Bevölkerung im Fall der mutmaßlich falschen Ärztin in Nordhessen eingegangen. Die Ermittler in Homberg/Efze sprachen am Samstag von einer niedrigen zweistelligen Zahl. Zum Inhalt machten sie keine Angaben. Die Frau sitzt wegen mehrerer Todesfälle in einer Klinik in Fritzlar in Untersuchungshaft.

Acht weiteren Patienten Gesundheitsschäden zugefügt

Die 48-Jährige soll ohne entsprechende Ausbildung Patienten betäubt haben. Durch fehlerhafte Anästhesien soll sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft in vier Fällen den Tod der Patienten verursacht haben; in acht weiteren Fällen sollen Gesundheitsschäden eingetreten sein.

Ob es weitere Opfer gibt, prüfen die Behörden noch. Sie richteten am Freitag eine Telefonnummer für Hinweise und Fragen von Betroffenen sowie Angehörigen ein.

Die Frau war von 2015 bis 2018 als Assistenzärztin in einer Klinik in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) tätig. Doch die 48-Jährige hatte laut Gutachten nicht die erforderlichen Fachkenntnisse. Sie habe nicht einmal eine ärztliche Zulassung, heißt es. Zunächst war gegen die 48-Jährige nur ermittelt worden, weil sie sich mit gefälschten Unterlagen in der Klinik beworben haben soll. Doch bei einer Durchsuchung im Januar stießen die Behörden auf weitere Beweise.

Durchsuchungen in Klinik und Privaträumen

Die Ermittler werfen ihr vor, Fehler bei der Behandlung gemacht zu haben. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln unter anderem wegen des Verdachts des Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung, Betrugs und des Missbrauchs von Titeln.

Die Frau war am Dienstag in Untersuchungshaft gekommen. Gleichzeitig gab es Durchsuchungen in der Klinik in Hessen. Keine Angaben machten die Behörden dazu, wie die Frau aufflog.

Haben andere Ärzte ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Die Privaträume der Frau, die zuletzt in Kiel wohnte, sowie die Arbeitsplätze von zwei Medizinern in Hessen und in Brandenburg wurden ebenfalls durchsucht. Geprüft wird den Ermittlern zufolge, ob die damals in der Klinik tätigen Ärzte ihre Aufsichtspflicht verletzten, indem sie die Frau als Anästhesistin trotz mangelhafter Leistungen weiter arbeiten ließen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte angesichts der Vorwürfe mehr Transparenz. „Der Krankenhausträger muss von sich aus in der Dokumentation überprüfen, welche Patienten von dieser Ärztin betreut worden sind und ob es Auffälligkeiten in der Nachsorge gab“, sagte Vorstand Eugen Brysch. (dpa)

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