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Der Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng (r) im Amtsgericht München.

© Peter Kneffel/dpa

Verurteilung wegen Körperverletzung an Freundin: Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng legt Berufung ein

1,8 Millionen Euro soll Jérôme Boateng für Schläge gegen seine frühere Partnerin zahlen. Der Fall wird vor einer weiteren Instanz verhandelt werden.

Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng akzeptiert seine Verurteilung wegen Körperverletzung nicht und geht gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München vor. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten den Angaben zufolge Rechtsmittel ein. Damit wird die nächste Instanz, das Landgericht München I, erneut über den Fall verhandeln müssen.

Das Amtsgericht hatte den 33 Jahre alten Boateng in der vergangenen Woche zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro.

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Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert.

Bereits in der Vergangenheit wurde der Ex-Nationalspieler mehrmals mit Vorwürfen wegen Köperverletzung, Machtmissbrauch und Mobbing konfrontiert. Der wohl heftigste Fall betraf den Suizid seiner Ex-Freundin, dem Model Katarzyna „Kasia“ Lenhardt. Ihre Mutter hatte im „Spiegel“ Nachrichten, Chats und Videos offengelegt, in denen Lenhardt eine von Boateng gesteuerte Hasskampagne gegen sie beschreibt.

Im aktuellen Fall warf die Anklagebehörde Boateng vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer sogar von gefährlicher Körperverletzung aus.

Das Gericht nahm dagegen nur „einen Faustschlag“ ins Gesicht an. Boateng, der seit Kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück. Dass es damals in der karibischen Luxusanlage mit Privatpool und Bediensteten eine Eskalation gab, räumte er vor Gericht ein. Geschlagen, so betonte er, habe er seine Ex-Freundin aber nie.

Seit 2007 führten die beiden ihren übereinstimmenden Angaben zufolge eine „On-Off-Beziehung“, seit 2015 streiten sie vor dem Familiengericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder. (ab mit dpa)

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