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José Garrido, Stierkämpfer aus Mexiko, reizt einen Stier während eines Stierkampfs beim San Fermin Festival. (Archivbild)

© Alvaro Barrientos/AP/dpa

Verletzungs- und Tötungsverbot gekippt: Auf Mallorca werden wieder Stiere getötet

Am 9. August wird erstmals seit Juli 2017 auf Mallorca wieder ein Stier in einer Arena sterben. Das Gesetz zum Verletzungs- und Tötungsverbot wurde Ende 2018 gekippt.

Nach gut zwei Jahren werden Toreros auf Mallorca wieder Stiere töten. Am 9. August werde auf der Plaza de Toros in Palma erstmals seit Juli 2017 wieder eine Corrida stattfinden, berichtete am Dienstag die Zeitung „Diario de Mallorca“.

Ende 2018 hatte das spanische Verfassungsgericht ein vom Regionalparlament der Balearen-Inseln vor zwei Jahren verhängtes Verletzungs- und Tötungsverbot gekippt. Das Madrider Gericht erklärte damals mehrere Artikel des reformierten balearischen Gesetzes über Stierkämpfe und Tierschutz für verfassungswidrig.

Die neuen Bestimmungen waren von Medien als „Stierkampf light“ bezeichnet worden. Das von Linksparteien beherrschte Regionalparlament in Palma habe mit dem Tötungsverbot seine Kompetenzen überschritten, befanden die Richter. Da der Stierkampf 2013 zum nationalen Kulturgut erklärt worden sei, könne nur der Staat darüber entscheiden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Richter waren in der Sache von der konservativen Volkspartei (PP) des damaligen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy angerufen worden. Die Stiftung Fundación Toro de Lidia (Stiftung Kampfstier) hatte das Tötungsverbot als „Barbarei“ bezeichnet. „Der Stierkampfkunst wird ihre Essenz genommen, nämlich der Tod.“

Obwohl Stierkampf in Spanien zunehmend umstrittener wird und vor allem unter den Jüngeren immer mehr an Attraktivität verliert, hatte das Verfassungsgericht bereits 2016 klargemacht, dass die spanischen Regionen die sogenannten Corridas nicht völlig verbieten dürfen.

Damals war ein in Katalonien seit 2010 geltendes Stierkampfverbot gekippt worden. Einige der Beschlüsse von 2017 gelten auf Mallorca aber weiterhin. Minderjährige dürfen zum Beispiel dem Spektakel nicht beiwohnen. (dpa)

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