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Fingerzeig aus Rom: Franz-Peter Tebartz-van Elst, zurückgetretener Bischof von Limburg, muss keinen Schadensersatz für die Kostenexplosion beim Bau der Bischofsresidenz zahlen.

© Boris Roessler/dpa

Vatikan entscheidet: Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz leisten

Bistum Limburg bekommt vom früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst kein Geld für Kostenexplosion beim Bau des Bischofssitzes. Pension steht noch zur Debatte.

Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum am Mittwoch mit.

Die Entscheidung fiel im Vatikan. Der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, habe sie dem kommissarisch eingesetzten Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen in Rom mitgeteilt. „Die Kongregation für die Bischöfe hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikans die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht.“

Die Residenz auf dem Domberg in Limburg war mit rund 31 Millionen Euro deutlich teurer geworden als geplant. Seit mehreren Monaten stand die Frage im Raum, ob Tebartz-van Elst wegen des kostspieligen Baus Wiedergutmachung zahlen muss. Einem Bericht der "Bild" aus dem Juli zufolge ging es um 3,9 Millionen Euro. Noch offen ist, wann ein Nachfolger für den 2014 abberufenen Oberhirten kommt. Grothe hofft der Mitteilung zufolge, dass dieser bis Sommer 2016 gewählt sein wird.

Zur Debatte stehen nun noch die Ruhestandsbezüge des emeritierten Bischofs. Das Bistum Limburg bemühe sich um eine einvernehmliche Lösung mit Tebartz-van Elst, sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle. Grothes Gespräche in Rom hätten Rechtssicherheit gebracht. Auch wenn Tebartz-van Elst nun als „Delegat für Katechese“ des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung eine neue Funktion habe und hierfür Gehalt beziehe, bleibe er emeritierter Bischof von Limburg. Insofern sei ihm das Bistum verpflichtet.

Neues Amt beschert Tebartz eigene Einkünfte

Schnelle erinnerte daran, dass es eine Versorgungsregelung zwischen dem Bistum und Tebartz-van Elst gebe, die eine Anpassung seiner Ruhestandsbezüge für den Fall vorsehe, dass er anderweitige Einkünfte habe. In den Medien kursierende Annahmen, wonach Tebartz-van Elst derzeit ein Ruhegeld in Höhe von rund 7000 Euro und ein Delegaten-Gehalt in Höhe von etwa 3000 Euro bezieht, wollte Schnelle nicht kommentieren.

Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Bischofs von Limburg angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatten eine Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses auf dem Domberg zu Limburg in Höhe von rund 31 Millionen Euro sowie die Verschleierung dieser Kosten entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an.

Im vergangenen Dezember wurde Tebartz-van Elst zum „Delegat für Katechese“ berufen. Ende März nahm er seine Arbeit in Rom auf. (Tsp/dpa/KNA)

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