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Journalisten stehen vor dem Landgericht in Landau.

© Andreas Arnold/dpa

Update

Urteil im Kandel-Prozess: Ex-Freund von Mia zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

Nach dem Gewalttod der 15-jährigen Mia in Kandel ist der Ex-Freund des Opfers zu acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Im Mordprozess um die Messerattacke auf die 15-jährige Mia im pfälzischen Kandel hat das Landgericht in Landau am Montag das Urteil gesprochen. Der Ex-Freund des Opfers ist zu acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Wenig später hat die Verteidigung das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für die tödliche Messerattacke akzeptiert. „Mein Mandant verzichtet auf Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt Maximilian Endler am Montag in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Ob auch andere Prozessbeteiligte den Richterspruch akzeptieren, wisse er nicht.

Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. In seinem letzten Wort habe sein Mandant noch einmal Reue bekundet. Das Urteil habe der Angeklagte gefasst aufgenommen.

Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe von zehn Jahren

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Angeklagt war der vermutlich aus Afghanistan stammende Abdul D., der Ex-Freund des Opfers. Er soll Mia kurz nach Weihnachten 2017 in einem Drogeriemarkt der kleinen Stadt erstochen haben. Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.

Das Verbrechen hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte zudem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an.

Da der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise minderjährig war, war die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Auch das Urteil fiel hinter verschlossenen Türen. Der Angeklagte hatte seinem Anwalt zufolge zum Prozessauftakt Mitte Juni Reue bekundet. Von möglichen Kundgebungen in Landau war zunächst nichts bekannt. Die Polizei will aber Präsenz zeigen.

Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Rechtsexperten weisen Vorwurf der "Kuscheljustiz" zurück

Am Rande der Verhandlung waren wiederholt Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts laut geworden. Rechtsexperten wie die Anwältin Jenny Lederer weisen dies aber zurück. „Solche Forderungen mögen sich alltagspsychologisch bei aufwühlenden Prozessen erklären lassen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Der oft geäußerte Vorwurf einer angeblichen „Kuscheljustiz“ der Gerichte bei Minderjährigen und Heranwachsenden sei aber falsch.

„Mit Blick auf das Kernstück des Jugendstrafrechtes - den Erziehungsgedanken - helfen Forderungen nach höheren Strafen nicht weiter. Man darf nicht aus dem Blick verlieren, dass sich junge Menschen - auch über das 21. Lebensjahr hinaus - in einer Entwicklungsphase befinden“, sagte Lederer, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Schon die Höchstgrenzen von 10 Jahren beziehungsweise 15 Jahren seien gravierende Sanktionsmöglichkeiten, die mit diesem Gedanken nicht vereinbar seien und von denen nur restriktiv Gebrauch zu machen sei. (dpa)

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