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Aus der Bahn zur Landespolizei München. Die Landesbehörden sind für Maskenverweigerer zuständig.

© Imago/Sven Simon

Trotz drohender Bußgelder und Zwangstests: Warum es Verweigerer beim Reisen noch immer leicht haben

Ob Maskenpflicht in der Bahn oder Corona-Test an Flughäfen: Wer sich den Regeln verweigert, muss mit unterschiedlichen Konsequenzen rechnen. Ein Überblick.

Ob Bus, Bahn, Auto oder Flugzeug – ohne obligatorische Mund-Nase-Bedeckung wird es für Reisende schwer. Hinzu kommt für Rückkehrer aus Risikogebieten schon bald auch ein verpflichtender Corona-Test, an Flughäfen beispielsweise.

Doch wo es Regeln gibt, gibt es auch Leute, die sich partout nicht daran halten wollen. Manche aktiv – wie bei der Anti-Corona-Demonstration in Berlin am Wochenende –, die Mehrheit hingegen passiv. Doch was tun gegen notorische Verweigerer? Der normale Bürger kommt in der Regel nicht über verbale Überzeugungsarbeit hinaus. Anders sieht das bei den deutschen Exekutivorganen aus.

Die Bundespolizei darf die Verordnungen, die im Infektionsschutzgesetz verankert sind, rechtmäßig durchsetzen. Dafür gibt es in der Praxis klare Regeln.

Am klarsten ist die Regel für Autofahrer. Innerhalb des eigenen Pkw können die deutschen Bürger zwar machen, was sie wollen. Doch schon beispielsweise beim Aussteigen auf Autobahnparkplätzen gilt das, was auch sonst an der frischen Luft gilt: Abstand halten. In Toilettengebäuden oder Raststätten kommt dann noch die Maskenpflicht hinzu – analog zu Supermärkten.

Gleiches gilt seit Ende April auch für Tankstellen. So machte es der ADAC publik.

Keine klare Zuständigkeit bei Bahnfahrten

Komplizierter wird es im Fernverkehr mit Bus und Bahn. Denn dort befinden sich die Bürger nicht in privaten Verkehrsmitteln, sondern im öffentlichen Raum. Und in diesem gilt seit Mitte Mai die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Wer sich nicht daran hält, kann beim nächsten Halt des Busses oder der Bahn verwiesen werden – unter Umständen auch unter Mithilfe der Bundespolizei.

Bahnchef Richard Lutz setzt allerdings lieber auf Einsicht und Kommunikation: „Überzeugung und Appell an die Verantwortung stehen vor der Bestrafung.“ Falls das nicht wirke, hole die Bundespolizei uneinsichtige Fahrgäste am nächsten Bahnhof aus dem Zug, was aber nur selten vorkomme.

„Wenn eine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar“, teilte ein Bahn-Sprecher am Montag auf Nachfrage mit. Nach wie vor halte sich aber die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht. Genau Zahlen gibt es nicht.

Die Deutsche Bahn setzt auf Kommunikation statt Bestrafung.
Die Deutsche Bahn setzt auf Kommunikation statt Bestrafung.

© Imago

Die Bundespolizei greift allerdings laut eigener Aussage erst ein, wenn es im Streit um das Maskentragen zu einem „Konflikt kommt, der eine Gefahr für den Bahnverkehr darstellt“. Sie sieht sich „nicht für die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften der Länder zuständig“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kürzlich.

Die Deutsche Bahn ihrerseits hatte erklärt, dass sie für die „Ahndung von Verstößen“ die zuständigen Behörden in der Pflicht sehe. Die Bahn selbst sei „als Unternehmen nicht befugt, Verstöße gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren“.

Da die Maskenpflicht auf eine Vereinbarung der Länder zurückgehe, liege die Verantwortung bei den Landesbehörden. Das bestätigt auch das Innenministerium. Die Bundespolizei sei „für die Sicherheit im Bahnverkehr zuständig, die Länderpolizeien für Verstöße gegen die Corona-Verordnungen der Länder im Übrigen“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag auf Nachfrage mit.

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Bußgelder können also weder die Mitarbeiter der Deutschen Bahn noch die Bundespolizisten verhängen. Wie hoch das Bußgeld ist, richtet sich außerdem danach, wo sich der Fernverkehrszug befindet.

Fährt ein ICE von Köln nach Berlin, empfängt den des Zuges verwiesenen Maskenverweigerer je nach Lage die Landespolizei in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Berlin. In all diesen Ländern gibt es allerdings unterschiedliche Bußgeldkataloge für Verstöße gegen Corona-Regeln.

Für den bahnpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Matthias Gastel, ist das nicht akzeptabel. Er fordert eine „klare Zuständigkeit der Bundespolizei“, damit diese das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Fernverkehrszug kontrollieren und durchsetzen könne. „Bei notorischen Maskenverweigerern muss die Bundespolizei den Ausschluss von der weiteren Beförderung bereits im Zug feststellen und durchsetzen können“, sagt er.

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Zudem brauche es auf Bundesebene eine Rechtsgrundlage zur Verhängung von Bußgeldern durch die Bundespolizei, dafür müsse Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sorgen. Dieser wiederum sieht, laut einem Schreiben vom Montag, die Deutsche Bahn in der Verantwortung. „Die DB muss sicherstellen, dass die Maßnahmen greifen und konsequent umgesetzt werden“, heißt es aus Scheuers Verkehrsministerium. Die Bahn müsse strikt auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten.

Verweigerern an Flughäfen droht Zwangstest

Eine Maskenpflicht gibt es auch im Flugzeug, völlig unabhängig vom Reiseziel, und an deutschen Flughäfen. Wer sich dieser widersetzt, kann von der Bundespolizei, die für die Sicherheit an deutschen Flughäfen zuständig ist, aus dem Gebäude entfernt werden. Wie für Maskenverweigerer im Flugzeug gilt, dass ihnen Bußgelder drohen.

Nicht zu übersehen. Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich testen lassen.
Nicht zu übersehen. Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich testen lassen.

© Sebastian Gollnow/dpa

Für den bald obligatorischen Corona-Test ist entscheidend, von welchem Ort Reisende zurückkehren. Derzeit müssen sich Reiserückkehrer, die in Risikogebieten mit hohen Infektionszahlen waren, direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt melden. Welche Länder das sind, steht auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI). Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.

Noch in dieser Woche soll eine Testpflicht greifen. Dann soll gelten: Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder binnen 72 Stunden nach der Einreise. Bis ein negatives Ergebnis da ist, muss man in Deutschland in häusliche Quarantäne.

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Dieser Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist rechtmäßig, sagte Rechtwissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg dem „Spiegel“. Ein Test sei ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar“, so Kingreen.

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Doch was droht solchen Rückkehrern aus Risikogebieten, die sich einem Test in Deutschland verweigern? Wie bei Bus und Bahn obliegt die Entscheidung den Behörden der jeweiligen Bundesländer. In diesem Fall allerdings jenen, in denen die Bürger gemeldet sind. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten: Die Landesbehörden können Bußgelder verhängen oder eine Quarantäne anordnen.

Unter Umständen kommt allerdings doch noch die Polizei ins Spiel. Und zwar dann, wenn ein Zwangstest das letzte Mittel ist. So erklärte es Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, dem „Spiegel“: „Wir müssen letztlich Recht durchsetzen, und am Ende auch mit Zwang.“

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