zum Hauptinhalt
Es gibt neuen Wirbel um die Straßenverkehrsordnung.

© Marijan Murat/dpa

Stuttgart sieht Formfehler: Reformen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 ungültig?

Alle Änderungen der StVO seit elf Jahren könnten ungültig sein. Dieser Ansicht ist das Justizministerium in Baden-Württemberg. Scheuer und ADAC widersprechen.

Alle seit dem Jahr 2009 verabschiedeten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) könnten einem Medienbericht zufolge ungültig sein. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete, leitete das Land Baden-Württemberg eine entsprechende Einschätzung seines Justizressorts an Bundesverkersstaatssekretärin Tamara Zieschang weiter. Beamte des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann (Grüne) schrieben demnach, in diesem Fall sei davon auszugehen, "dass die Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 weiterhin gelten würde" – und zwar in der bis August 2009 gültigen Fassung.

Dem Bericht zufolge wäre damit nicht nur die jüngste umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung nichtig, die unter anderem Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometern außerorts vorsieht. Vielmehr wäre die gesamte Neufassung der StVO von März 2013 nebst allen weiteren und kleineren Änderungen der Jahre davor und danach ungültig.

Sollte sich dies bestätigen, wären demnach die Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer offen. Ranghohe Beamte von Hermann hätten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) um eine schnelle Klärung gebeten. Laut "NOZ" heiße es in anderen Länderministerien, die Folgen auf schwebende Verfahren etwa bei noch laufenden Einsprüchen oder Gerichtsverfahren müssten geprüft werden. Womöglich seien die Strafen aufzuheben. Alle abgeschlossenen Verfahren und Bescheide, die durch Bezahlung oder Ablauf von Widerspruchsfristen Rechtskraft erlangten, dürften allerdings Bestand haben.

Nach Einschätzung der baden-württembergischen Juristen sei der Grund für die mögliche Nichtigkeit ein Verstoß gegen das sogenannte Zitiergebot. Dies bedeute, dass Ministerien in ihren Verordnungen stets die gesetzliche Grundlage für die jeweilige Verordnung zitieren müssten.

[Mehr aus der Hauptstadt. Mehr aus der Region. Mehr zu Politik und Gesellschaft. Und mehr Nützliches für Sie. Das gibt's jetzt mit Tagesspiegel Plus. Jetzt 30 Tage kostenlos testen]

Bei der Neufassung der StVO von 2013 fehlt laut baden-württembergischem Justizministerium jedoch der Hinweis auf einen Satz in Paragraf sechs des Straßenverkehrsgesetzes, in dem unter anderem die Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften für die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen geregelt werde – wie Vorfahrtsregelungen, allgemeine Tempolimits und Verkehrszeichen, heißt es in dem Bericht.

Auch bei einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im August 2009 sei das Zitiergebot bereits verletzt worden, heißt es in dem Schreiben des Justizministeriums. Dies habe zur Folge, dass "weiterhin die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage anzuwenden wäre".

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll Antworten geben.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll Antworten geben.

© Michael Kappeler/AFP

Das Bundesverkehrsministerium erklärte nun, nach Auffassung des Ressorts leide die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 nicht an einem Zitierfehler – also einem Rechtsfehler. Auch der ADAC sieht dies so. Die Neufassung der StVO 2013 sei damals gerade zu dem Zweck erfolgt, eine rechtssichere Verordnung aufgrund früherer Zitierfehler zu schaffen. "Dort sind alle relevanten Ermächtigungsgrundlagen unseres Erachtens korrekt angeführt."

In den zurückliegenden sieben Jahren seien zudem nach ADAC-Recherche keine Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden, die Bedenken hinsichtlich des Zitiergebots bei der StVO angeführt haben. "Daher können wir eine Fehlerhaftigkeit im Neuerlass der StVO 2013 nicht bestätigen."

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte der dpa, sollte die Sicht des baden-württembergischen Justizministeriums zutreffen, wäre dies ein "ungeahntes Bürokratieversagen".

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Wegen eines Formfehlers war der Ende April in Kraft getretene Bußgeldkatalog der neuen StVO von den Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen für Raser. Die Bundesländer und Scheuer ringen um eine Neuregelung. Bei der neuen StVO wurde das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt: Bei Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat.

Umstritten ist, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll – das wollen die Grünen. Dagegen wollen unionsgeführte sowie SPD-geführte Länder sowie Scheuer, dass auch die härteren Strafen für Raser gemildert werden. Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an und warnen vor möglichen verfassungsrechtlichen Risiken. Über einen Ausweg aus der Sackgasse wird seit Wochen gerungen. (AFP, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false