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Winterurlaub adé? Nein, nur müssen Reisende aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen leben.

© Benjamin Nolte/dpa

Schweiz und fast ganz Österreich zu Risikogebieten erklärt: Was Reisende für den Winterurlaub wissen müssen

Ein Urlaub im Risikogebiet ist möglich, auch wenn davon abgeraten wird. Schon jetzt gibt es auch für Reisen im Winter einiges zu beachten.

Am Donnerstagmorgen hat die Bundesregierung nun auch Polen, die Schweiz und fast ganz Österreich zu Risikogebieten erklärt. In diesen Ländern grassiert das Coronavirus seit einigen Wochen ebenfalls stark – wenn auch nicht ganz so stark wie in Deutschland

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. Nun ist Dänemark das einzige Nachbarland Deutschlands, für dessen Grenzregion keine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Die Kanarischen Inseln wurden von der Risikoliste gestrichen.

Doch was folgt aus der Reisewarnung in den anderen Gebieten für anstehende Urlaube? Vor allem die Schweiz und Österreich sind in Deutschland beliebte Winterurlaubsziele – vor allem wegen des Skitourismus. Grundsätzlich ist es weiter möglich, in die Risikogebiete zu reisen – allerdings gibt es ab Samstag, wenn die Reisewarnung in Kraft tritt, einiges zu beachten.

Zuallererst: Dass die Gebiete als Risikogebiete eingestuft wurden, soll eine möglichst große abschreckende Wirkung auf Touristen haben. Laut Auswärtigem Amt ist eine Reisewarnung ein "dringender Appell", nicht zu reisen. Sie wird dann ausgesprochen, wenn in dem jeweiligen Land mit großen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, Quarantänemaßnahmen oder einem erhöhten Ansteckungsrisiko zu rechnen ist.

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Die gute Nachricht für Urlauber: Sie können eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn das Reiseziel zum Risikogebiet erklärt wurde. Allerdings nicht, wenn die Reise erst in ein paar Monaten stattfindet. 

Auch können bereits verreiste Deutsche frühzeitig zurückkehren und sich das Geld für den restlichen Urlaub erstatten lassen. Das geht, wenn am "Reiseziel ein plötzlicher Hotspot", entsteht, "so dass Gefahr für Leib und Leben besteht". Dann würden "außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen", schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Die schlechte Nachricht für Urlauber: Rückkehrer aus den Risikogebieten müssen derzeit noch für 14 Tage in Quarantäne, können sich aber durch einen negativen Test davon vorzeitig befreien lassen. Es sei denn, sie kehren noch vor Samstag zurück, wenn die Reisewarnungen in Kraft treten.

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In Österreich gibt es für das Bundesland Kärnten und zwei kleine Exklaven Ausnahmen von der Regelung. Das Kleinwalsertal in Vorarlberg und Jungholz in Tirol liegen an der Grenze zu Deutschland und sind nur über Bayern zu erreichen. 

Für diesen Teil Österreichs besteht also keine Quarantänepflicht nach der Rückkehr. Von möglichen Grenzkontrollen wären die beiden Exklaven besonders betroffen – darüber denkt das Bundesinnenministerium zumindest nach. 

Man beobachte in angrenzenden Ländern teils eine „sehr starke Steigerung“ der Fälle, sagte ein Sprecher. Dies fließe ein in Überlegungen zu Quarantäne-Regelungen und zum Testregime. Er betonte aber: „Wir versuchen, mit diesen Maßnahmen das Notwendige sicherzustellen ohne über andere Maßnahmen an den Grenzen nachdenken zu müssen.“

Keine Einschränkungen in Griechenland und Zypern

Es gibt mittlerweile nur noch zwei beliebte deutsche Urlaubsziele, die noch frei von Risikogebieten sind und für die auch nicht von Reisen abgeraten wird: Griechenland und Zypern. Dort hat sich die Corona-Lage nach zwischenzeitlich vergleichsweise hohen Infiziertenzahlen wieder beruhigt.

Die Entscheidung der Bundesregierung, diese beiden Regionen zu verschonen und auch die Kanaren von der Liste zu nehmen, heißt aber noch nicht, dass man jetzt unbeschwert den Weihnachtsurlaub unter Palmen buchen kann. Die Aufhebung der Reisewarnung für Korsika hat zuletzt gerade mal eine Woche gehalten.

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Wenn sich Urlauber nun aber entschieden haben, in den Urlaub zu fahren oder bereits verreist sind, gibt es weitere Fragen. Was ist, wenn ein Urlauber vor Ort Covid-19-Symptome entwickelt? 

Dann sollte dieser nicht eigenmächtig zum Arzt gehen, sondern beim Gesundheitsamt anrufen. In Österreich beispielsweise hat dieses eine Hotline eingerichtet. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte besteht in den meisten europäischen Länder Versicherungsschutz. Allerdings empfiehlt es sich, um alle Leistungen im Pandemie-Fall erstattet zu bekommen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Einen Versicherungsschutz anderer Art brauchen Urlauber auch, wenn sie Winterurlaub buchen und schon jetzt von der Reise zurücktreten wollen. Kurzfristig ist eine Absage möglich, sollte die entsprechende Reiseregion dann ein Risikogebiet sein. Allerdings nicht jetzt, ein paar Monate zuvor.

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Allerdings hält sich die Motivation bei viele Wintersportlern ohnehin in Grenzen. In einer repräsentativen Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Yougov gab rund jeder dritte Befragte (31 Prozent) an, wegen der Pandemie keinen Wintersport-Urlaub zu planen.

45 Prozent würden ihren geplanten Urlaub zumindest nicht antreten, wenn ihre Urlaubsregion zum Risikogebiet erklärt wird. Selbst wenn die Region nicht als Risikogebiet gilt, würden sich nach ihrem Urlaub 64 Prozent freiwillig auf das Coronavirus testen lassen.

Die Wintersportbranche bemüht sich nach Kräften, diese Bedenken auszuräumen. „Wir haben ein aufwändiges Maßnahmenpaket geschnürt“, sagt Martin Ebster, Tourismusdirektor der Tiroler Gemeinde St. Anton im Arlberg. „Wir haben Erfahrungen aus dem Sommer, wie es im Winter funktionieren kann.“ (mit dpa)

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