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Mit einem Poster wird an Ahmaud Arbery erinnert, der beim Joggen erschossen wurde.

© Marco Bello/File Photo/Reuters

„Rassistisch motiviertes Hassverbrechen“: Weitere Haftstrafen nach Mord an schwarzem Jogger

Im Februar 2020 verfolgten drei Weiße in den USA den Jogger Ahmaud Arbery und erschossen ihn am Ende der Hetzjagd. Die Täter wurden nun erneut verurteilt.

Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an dem schwarzen Jogger Ahmaud Arbery sind die drei verurteilten weißen Männer in einem zweiten Verfahren erneut zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Georgia verhängte am Montag (Ortszeit) gegen den Schützen und dessen Vater lebenslange Haft.

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Der Mann, der die Tat gefilmt hatte, wurde zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. Alle drei waren im Februar nach Bundesrecht wegen Hassverbrechen für schuldig befunden worden. In dem Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft der rassistische Hintergrund der Tat aufgezeigt. Da die Männer bereits lebenslange Haftstrafen absitzen, ist das Urteil eher symbolischer Natur.

Der 25-jährige unbewaffnete Arbery war im Februar 2020 nahe der Stadt Brunswick in Georgia beim Joggen erschossen worden. Die Ermittlungen kamen erst richtig in Gang, als der Fall später durch ein verstörendes Handy-Video von der Tat national und international Aufmerksamkeit erlangte.

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Wenig später - am 25. Mai 2020 - wurde der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota getötet. Danach kam es über Monate hinweg zu Protesten gegen Rassismus und auch gegen Polizeigewalt in den USA.

Eine Geschworenenjury hatte die drei Männer bereits in einem Verfahren in Georgia für schuldig befunden und im Januar zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Schütze Travis M. wurde damals von den Geschworenen des Mordes für schuldig befunden.

Die beiden Mitangeklagten, Travis M.s Vater Gregory M. und der Nachbar William B., wurden unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Totschlagsdelikten für schuldig befunden. Alle drei Männer wurden wegen des rassistischen Hintergrunds der Tat auch nach Bundesrecht angeklagt.

Während des aktuellen Prozesses vor dem Bundesgericht hatte die Staatsanwaltschaft gezeigt, dass die Angeklagten in der Vergangenheit etwa rassistische Textnachrichten schrieben oder sich rassistisch äußerten. Die Verteidigung argumentierte, dass Arbery nicht aus rassistischen Motiven gejagt worden sei, sondern weil die Männer ihn eines Verbrechens verdächtigt hätten.

Arbery war durch das Viertel in Brunswick gejoggt, in dem die drei weißen Verurteilten wohnten. Den Ermittlern zufolge hatten diese ihn zunächst mit einem Fahrzeug verfolgt und dann mit Schusswaffen bedroht. Travis M. schoss Arbery aus nächster Nähe in die Brust.

Der gewaltsame Tod an George Floyd löste eine Vielzahl an Protesten aus, wie die Bewegung „Black Lives Matter“.
Der gewaltsame Tod an George Floyd löste eine Vielzahl an Protesten aus, wie die Bewegung „Black Lives Matter“.

© Roberto Schmidt/AFP

„Ich bin stolz, dass wir Gerechtigkeit gefunden haben“

Im Gerichtssaal meldeten sich nun die Eltern zu Wort, wie Journalistinnen und Journalisten aus dem Gerichtssaal schilderten. „Was glaubst du, wie sich unser Sohn fühlte, als du ihn gejagt und wie einen Hund erschossen und wie eine Ratte in die Enge getrieben hast?“, sollen diese einem CNN-Reporter zufolge zu dem Schützen gesagt haben.

„Ich bin sehr stolz darauf, dass wir auf Bundesebene Gerechtigkeit für Ahmaud gefunden haben“, sagte Arberys Mutter Wanda Cooper-Jones nach der Urteilsverkündung.

„Es war wichtig, dass dieser Mord als das verfolgt wurde, was er war - ein brutales und abscheuliches rassistisch motiviertes Hassverbrechen“, erklärte Kristen Clarke, die im Justizministerium für Bürgerrechte zuständig ist. „Ahmaud Arbery sollte heute am Leben sein.

Die tragische Ermordung von Herrn Arbery erinnert uns daran, dass hasserfüllte Gewalt gegen Schwarze in unserem Land nach wie vor eine Bedrohung darstellt, und wir müssen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.“ (dpa)

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