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Crystal

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Partydroge: Handel mit Crystal soll härter bestraft werden

Sie gilt als extrem gefährliches Rauschmittel mit hohem Suchtpotential: die Designerdroge Crystal. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat deshalb beschlossen, schon den Besitz geringer Mengen zukünftig härter zu bestrafen.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) will schärfere Strafen für den Handel selbst mit kleinen Mengen der Designerdroge "Crystal". Der Senat begründete dies am Mittwoch damit, dass die Aufputschdroge Metamphetamin doppelt so gefährlich sei wie herkömmliches Amphetamin. Deshalb solle für sie das Maß der "nicht geringen Menge" von bislang 30 auf nun fünf Gramm abgesenkt werden. Dies entspreche etwa 200 Konsumenteneinheiten. Ab dieser Grenze droht Drogenhändlern dann eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Der Strafsenat will nun bei anderen Senaten anfragen, ob sie diese Verschärfung mittragen.

Im aktuellen Fall hatte das Landgericht einen heute 43 Jahre alten philippinischen Staatsangehörigen wegen unerlaubter Einfuhr und Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann hatte zwar je nur 20 Gramm Methamphetamin verkauft. Das Gericht setzte jedoch im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BGH die Grenze der nicht geringen Menge auf fünf Gramm herab. Dem möchte der 1. Strafsenat nun folgen, die bislang geltende Grenze von 330 Gramm für andere Amphetamine oder Ecstasy aber bestehen lassen. (ut/AFP)

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