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Klaus Köhler, Direktor des Zirkus "Belly", hat erreicht, dass Schimpanse "Robby" in seinem Zirkus bleiben darf.

© Carmen Jaspersen/dpa

Update

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Schimpanse Robby darf im Zirkus bleiben

Der Menschenaffe Robby bleibt im Zirkus und muss nicht in eine Resozialisierungs-Einrichtung. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Der Zirkus-Schimpanse Robby soll seinen Lebensabend nicht mit Artgenossen, sondern unter Menschen im Zirkus verbringen. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Der Besitzer des bundesweit wohl letzten Menschenaffen in einem Zirkus muss damit das seit über 40 Jahren bei ihm lebende Menschenaffen-Männchen nicht an eine entsprechende, auf die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Einrichtung abgeben. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Der Affe wurde nach Gerichtsangaben in einem deutschen Zoo geboren, früh von Artgenossen getrennt und lebt spätestens seit seinem fünften Lebensjahr im Zirkus des Klägers.

„Ich freue mich, dass ich mein Kind behalten kann“, sagte sein Besitzer, Zirkusdirektor Klaus Köhler, unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts. Nach seinen Angaben ist der Affe 47, das Gericht ging von 43 Jahren aus. In jedem Fall ist Robby ein Affengreis, auch in Gefangenschaft werden nur sehr wenige Schimpansen älter. Köhler war gegen eine Entscheidung des Landkreises Celle vor Gericht gezogen, wonach Robby in eine Auffangstation kommen sollte, die auf die Resozialisierung von Menschenaffen spezialisiert ist.

Obwohl Robby fraglos schwer verhaltensgestört sei, müsse er nicht abgegeben werden, entschieden die Richter. Robby sei zwar auf Menschen geprägt und werde nicht artgerecht und mit anderen Affen gehalten. Doch habe der Landkreis unter anderem das hohe Alter des Tieres und die damit verbundenen Gefahren einer möglicherweise Jahre dauernden Resozialisierung nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem sei außer Acht gelassen worden, dass der Affe auch in der Einrichtung voraussichtlich nur mit wenigen Artgenossen direkten Kontakt hätte. Damit entschied der Senat anders als das Verwaltungsgericht Lüneburg im April vergangenen Jahres.

In der Verhandlung am Donnerstag ging es nur um die Frage nach dem voraussichtlich kleineren Übel für Robby. Für seine Entscheidung hörte der Senat einen Fachtierarzt an. Robby habe Mangel an sozialen Kontakten und Kompetenzen, erklärte Experte Pierre Grothmann. Das Schimpansenmännchen weise Entwicklungsstörungen auf und könne typische Verhaltensweisen nicht ausleben, etwa in seinem Sexualleben. Andererseits sei Robby in jungen Jahren kastriert worden.

Robby wurde in einem Zoo geboren und in jungen Jahren von seinen Artgenossen getrennt, dann kam er zum Circus Belly von Klaus Köhler. „Robby kennt keine Affen, sondern nur Menschen - wir sind die Artgenossen für ihn“, sagte Zirkusdirektor Köhler. „Das ist eine Persönlichkeit mit menschlichen Zügen.“ Robby trete nur noch selten auf - nämlich dann, wenn er Lust darauf hat. Die Familie verbringe täglich mehrere Stunden mit ihm. „Eine Entnahme wäre ein Todesurteil für ihn“, sagte Köhler.

Tierschutzverbände fordern schon länger, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ganz zu verbieten. So zeigte sich die Stiftung „Vier Pfoten“ enttäuscht über das Urteil. Sie appellierte an die Bundesregierung, ein bundesweites Verbot zu erlassen. Auch Peta tritt seit Jahren dafür ein: Am Donnerstag demonstrierten rund ein Dutzend ihrer Anhänger vor dem Gerichtsgebäude und hielten etwa Transparente mit der Aufschrift „Tiere aus dem Zirkus“ hoch.
Der Landkreis Celle will prüfen, ob er möglicherweise Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt. (AFP)

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